Verfügbare Flächen
Erläuterungen:
Fläche 1: Größe: 36.600 m²
Um die für die Bevölkerung der anliegenden Ortschaften nachteiligen Auswirkungen des Gewerbegebietes zu begrenzen, sind lt. Beschluss der Verbandsversammlung des Zweckverbands Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal vom 4.12.2018 bei der Auswahl von ansiedlungswilligen Betrieben folgende Kriterien einzuhalten:
Vorrangiges Ziel ist die Ansiedlung von produzierendem Gewerbe und Handwerksbetrieben. Hier ist unter bestimmten Voraussetzungen auch der Verkauf selbst produzierter Waren möglich.
Fläche 1: Größe: 36.600 m²
- es besteht eine Kaufoption des benachbarten Betriebes
- künftige Erwartungsfläche im F-Plan
- frühestens ab 2025 verfügbar
Um die für die Bevölkerung der anliegenden Ortschaften nachteiligen Auswirkungen des Gewerbegebietes zu begrenzen, sind lt. Beschluss der Verbandsversammlung des Zweckverbands Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal vom 4.12.2018 bei der Auswahl von ansiedlungswilligen Betrieben folgende Kriterien einzuhalten:
- Auf die Ansiedlung weiterer, großflächiger Speditions- und Logistikunternehmen soll verzichtet werden.
- Die bauliche Ergänzung bestehender Unternehmen kann zugelassen werden. Bei einer entsprechenden Ausweitung ist einzufordern, dass genügend Stellplätze für anliefernde und abholende LKWs auf dem Betriebsgelände bereitgestellt werden.
- Nachstehende Kriterien werden schwerpunktmäßig als Entscheidungsgrundlage herangezogen:
- Welche Qualität hat der Betrieb (Sozialleistungen)?
- Anzahl der neuen Arbeits- und Ausbildungsplätze
- Wie hoch ist die Flächenversiegelung?
- Welche Steuereinnahmen (insbes. Gewerbesteuer) sind zu erwarten?
- LKW-Ströme (Wann wird angeliefert?) / Wie hoch ist die zu erwartende Zahl der LKW-Bewegungen?
- Werden ausreichend Stellplätze und Wartebereiche für Anliefer- und Abholbetrieb für LKW geschaffen?
Vorrangiges Ziel ist die Ansiedlung von produzierendem Gewerbe und Handwerksbetrieben. Hier ist unter bestimmten Voraussetzungen auch der Verkauf selbst produzierter Waren möglich.
Bebauungsplan "Feldwiese"
Änderungen und Erweiterungen des Bebauungsplanes werden nach den Maßgaben des jeweiligen Investors aufgestellt.
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Textfestsetzungen
Stand Oktober 2000
Die Textfestsetzungen sind Bestandteil der Planzeichnung des Bebauungsplan. Erläuterung siehe pdf:
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