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BEKANNTMACHUNGEN

Amtliche Bekanntmachungen des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal

Montag, 12.05.2025
Bauleitplanung des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal in der Gemeinde Malsfeld
 
15. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese"
​

Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 13.05.2025 bis einschließlich 16.06.2025
 
I. Anlass und Ziel
Der Bebauungsplan Nr. 2 "Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese" weist für die Flurstücke 19/1 und 19/2 von Flur 13 der Gemarkung Ostheim ein Sondergebiet (SO) Autohof mit der Zulässigkeit von Hotels und PKW-Stellplätzen aus (9. Änderung), auf Flurstück 24 von Flur 13 der Gemarkung Ostheim ist ebenfalls ein SO Autohof festgesetzt, hier mit der Zulässigkeit von Hotels sowie PKW- und Omnibus-Parkplätzen (10. Änderung). Die ursprünglichen Planungen wurden nicht umgesetzt. Die nun geplante, gewerbliche Nutzung der Flächen ist über die bestehenden Festsetzungen nicht abgedeckt.
Um die geplanten Nutzungen zu ermöglichen, ist folglich die Änderung des Bebauungsplans in diesem Bereich erforderlich. Geplant ist die Festsetzung als Gewerbegebiet.
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Malsfeld soll für die betroffenen Bereiche im Zuge einer 40. Änderung in gewerbliche Baufläche geändert werden.
II. Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung der Planentwürfe mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal hat am 05.05.2025 die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.§ 4 Abs. 2 BauGB für die 15. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese" beschlossen.

Der Entwurf der 15. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese" in der Gemarkung Ostheim, bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen und der Begründung samt Umweltbericht kann in der Zeit vom 13.05.2025 bis einschließlich 16.06.2025 im Internet auf der Homepage des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal unter http://www.gewerbegebiet-mittleres-fuldatal.de/bekanntmachungen.html veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen beim Zweckverband Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal, Lindenstraße 1, 34323 Malsfeld, Zimmer 206 während der allgemeinen Dienststunden jeweils montags – freitags von 8.00 – 13.00 Uhr. Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, abgegeben werden können. Die elektronische Abgabe der Stellungnahmen ist zum Beispiel unter der E-Mail-Adresse [email protected] möglich.
Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
III. Hinweise
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach §§ 2a bis 4a BauGB einem Dritten übertragen wurde. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass diese Bekanntmachung auch auf der Internetseite des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal unter http://www.gewerbegebiet-mittleres-fuldatal.de/bekanntmachungen.html öffentlich bekannt gemacht wird.
Es wird zudem darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können. Den Beteiligten wird nach Prüfung der fristgerecht vorgebrachten Anregungen das Ergebnis der Entscheidung mitgeteilt.
IV. Umweltbezogene Informationen
Zur 15. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese" sind folgende umweltbezogenen Informationen verfügbar und abrufbar.
1. Begründung mit Umweltbericht zur 15. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese"
Wesentliche Inhalte der Umweltberichte sind:
a) Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustandes
b) Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung und bei Nichtdurchführung der Planung
c) Prüfung der Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der nachteiligen Auswirkungen
d) Prüfung anderweitiger Planungsmöglichkeiten
Der Umweltbericht beinhaltet die verfügbaren umweltrelevanten Informationen zu den in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB aufgeführten Schutzgütern.
 
Eine Beschreibung und Bewertung einschließlich der Beurteilung der Eingriffswirkungen durch das Planungsvorhaben erfolgt bezüglich der nachfolgenden Schutzgüter:
• Schutzgut Fläche: kein zusätzlicher Flächenverbrauch ggü. dem aktuellen Planungsrecht
• Schutzgut Boden: Versiegelung bzw. Teilversiegelung von Böden, Verlust von Regelungsfunktionen. Keine zusätzlichen Beeinträchtigungen ggü. dem aktuellen Planungsrecht
• Schutzgut Wasser: Versiegelung und Beeinträchtigung des Grundwasserhaushaltes. Keine zusätzlichen Beeinträchtigungen ggü. dem aktuellen Planungsrecht
 • Schutzgut Klima/Luft: Durch die Planänderung sind keine wesentlichen Änderungen in Bezug auf Eingriffswirkungen auf Klima und Klimafunktionen zu erwarten
•Schutzgut Pflanzen/Tiere/biologische Vielfalt: Es gehen konventionell ackerbaulich genutzte Flächen sowie eine Brachfläche verloren, die planungsrechtlich bereits als Baugebiet festgesetzt sind. Eine Betroffenheit artenschutzrechtlicher Belange ist nicht zu erwarten.
• Landschaftsbild/Erholung: keine relevanten zusätzlichen Eingriffswirkungen auf das Landschafts-/ Ortsbild
•Schutzgut Kultur- und Sachgüter: keine Auswirkungen
• Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Wechselwirkungen bestehen insbesondere zwischen den Schutzgütern Landschaftsbild – Mensch/Erholung, Boden – Wasser und Biotope – Tiere, Pflanzen. Eine besondere Bedeutung wird der Beeinflussung des Schutzgutes Boden zugemessen, da Wechselwirkungen mit fast allen anderen Schutzgütern bestehen.
• Kumulative Wirkungen: keine
2. Umweltrelevante Informationen aus den Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit zu folgenden Themengebieten:
• Stellungnahme der Autobahn GmbH sowie von Hessen Mobil mit Hinweis auf schädliche Immissionen durch die BAB 7 sowie der L 3224 und die Notwendigkeit, eventuell geplante Solaranlagen blendfrei für Verkehrsteilnehmer zu gestalten
• Stellungnahme des FD Umwelt des Schwalm-Eder-Kreises mit dem Hinweis auf die Erfordernis einer wasserrechtliche Erlaubnis zur Versickerung von anfallendem, nicht schädlich verunreinigtem Niederschlagswasser.
• Stellungnahme des Regierungspräsidiums Kassel – Obere Forstbehörde mit dem Hinweis auf Wald im Sinne des Forstgesetzes im Westen von Flurstück 24 und Erfordernis einer Genehmigung im Falle einer Rodung
3.         Weitere Pläne und Gutachten mit umweltbezogenen Informationen, die in die Bauleitplanung eingeflossen sind:
keine

 
Bauleitplanung des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal
Hier: Geltungsbereich der 15. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese" (Flurstücke 19/1 und 19/2 sowie Flurstück 24 von Flur 13 der Gemarkung Ostheim). Der Übersichtsplan ist Bestandteil der Bekanntmachung.
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Übersichtsplan genordet, ohne Maßstab

​Zweckverband Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal
gez. Michael Hanke, Verbandsvorsitzender
 
Malsfeld, 12.05.2025
Entwurf 15. Änd. BPlan Nr. 2
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Entwurf 15. Änd. BPlan Nr.2 Begründung mit UB
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Umweltrelevante Stellungnahmen
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Montag, 24.02.2025
Bauleitplanung des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal in der Gemeinde Malsfeld
 
15. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese"
 
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 24.02.2025 bis einschließlich 27.03.2025
 
I Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal hat am 11.12.2024 gemäß § 2 Abs.1 BauGB die Aufstellung der 15. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese" beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
II Räumlicher Geltungsbereich
Die ca. 0,59 ha großen Änderungsbereiche umfassen die Flurstücke 19/1 und 19/2 (3.471 m²) von Flur 13 der Gemarkung Ostheim sowie das Flurstück 24 (2.503 m²) von Flur 13 der Gemarkung Ostheim. Die Änderungsbereiche sind der angehängten Übersichtskarte zu entnehmen.
III Anlass und Ziel
Der Bebauungsplan Nr. 2 weist für die Flurstücke 19/1 und 19/2 von Flur 13 der Gemarkung Ostheim ein Sondergebiet (SO) Autohof mit der Zulässigkeit von Hotels und PKW-Stellplätzen aus, auf Flurstück 24 von Flur 13 der Gemarkung Ostheim ist ebenfalls ein SO Autohof festgesetzt, hier mit der Zulässigkeit von Hotels sowie PKW- und Omnibus-Parkplätzen.
Die ursprünglichen Planungen wurden nicht umgesetzt.
Die nun geplante, gewerbliche Nutzung der Flächen ist über die bestehenden Festsetzungen nicht abgedeckt.
Um die geplanten Nutzungen zu ermöglichen, ist folglich die Änderung des Bebauungsplans in diesem Bereich erforderlich. Geplant ist die Festsetzung als Gewerbegebiet.
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Malsfeld soll für die betroffenen Bereiche im Zuge einer 40. Änderung in gewerbliche Baufläche geändert werden.
IV Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal hat in ihrer Sitzung am 11.12.2024 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB für die 15. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese" beschlossen.
Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
Gemäß § 3 Abs.1 BauGB wird der Planvorentwurf des Bebauungsplanes einschließlich Begründung mit Umweltbericht in der Zeit vom 24.02.2025 bis einschließlich 27.03.2025 im Internet auf der Homepage des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal unter http://www.gewerbegebiet-mittleres-fuldatal.de/bekanntmachungen.html veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen beim Zweckverband Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal, Lindenstraße 1, 34323 Malsfeld, Zimmer 206 während der allgemeinen Dienststunden jeweils montags – freitags von 8.00 – 12.00 Uhr. Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, abgegeben werden können. Die elektronische Abgabe der Stellungnahmen ist zum Beispiel unter der E-Mail-Adresse [email protected] möglich.
Den Beteiligten wird nach Prüfung der vorgebrachten Anregungen das Ergebnis der Entscheidung mitgeteilt. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
V Hinweise
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach §§ 2a bis 4a BauGB einem Dritten übertragen wurde. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass diese Bekanntmachung auch auf der Internetseite des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal unter http://www.gewerbegebiet-mittleres-fuldatal.de/bekanntmachungen.html öffentlich bekannt gemacht wird.
 
Bauleitplanung des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal
Hier: Geltungsbereich der 15. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese"
Der Übersichtsplan ist Bestandteil der Bekanntmachung.
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​Zweckverband Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal
gez. Markus Boucsein, Verbandsvorsitzender
 
Malsfeld, 24.02.2025
Vorentwurf 15. Änderung B-Plan Nr. 2
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Vorentwurf Begründung mit Umweltbericht
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Freitag, 17.01.2025
​Bauleitplanung des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal in der Gemeinde Malsfeld
 
14. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese"
 
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit 20.01.2025 bis einschließlich 21.02.2025
 
I Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal hat am 11.12.2024 gemäß § 2 Abs.1 BauGB die Aufstellung der 14. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese" beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
II Räumlicher Geltungsbereich
Der ca. 13,1 ha große Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 116 bis 120 von Flur 13 der Gemarkung Ostheim, sowie die Flurstücke 42 (teilw.), 45, 86/48, und 92/63 (teilw.) von Flur 3 der Gemarkung Elfershausen. Der Geltungsbereich ist der angehängten Übersichtskarte zu entnehmen.
III Anlass und Ziel
Der Zweckverband Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal beabsichtigt, einem privaten Vorhabenträger die Ansiedlung eines Hochregallagers / Verteilzentrums im Bereich der 11. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 sowie einer ca. 3,6 ha großen Erweiterungsfläche nach Osten in Richtung der Ortslage von Elfershausen zu ermöglichen. Zur Schaffung der bauleitplanerischen Voraussetzungen ist die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese" notwendig
Ziel der Planung ist in erster Linie die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen in der Region. Am aktuellen Standort des Vorhabenträgers in Melsungen ist keine entsprechende Erweiterung für das geplante Vorhaben möglich.
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Malsfeld soll für den Bereich der Erweiterungsfläche im Zuge der 39. Änderung in gewerbliche Baufläche geändert werden.
IV Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal hat in ihrer Sitzung am 11.12.2024 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB für die 14. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese" beschlossen.
Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB wird eine Umweltprüfung für die Bauleitplanverfahren durchgeführt, in der die voraussichtlich Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
Gemäß § 3 Abs.1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) werden der Planvorentwurf des Bebauungsplanes einschließlich Begründung mit Umweltbericht in der Zeit vom 20.01.2025 bis einschließlich 21.02.2025 im Internet auf der Homepage des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal unter http://www.gewerbegebiet-mittleres-fuldatal.de/bekanntmachungen.html veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen beim Zweckverband Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal, Lindenstraße 1, 34323 Malsfeld, Zimmer 206 während der allgemeinen Dienststunden jeweils montags – freitags von 8.00 – 13.00 Uhr. Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, abgegeben werden können. Die elektronische Abgabe der Stellungnahmen ist zum Beispiel unter der E-Mail-Adresse [email protected] möglich.
Den Beteiligten wird nach Prüfung der vorgebrachten Anregungen das Ergebnis der Entscheidung mitgeteilt. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
V Hinweise
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach §§ 2a bis 4a BauGB einem Dritten übertragen wurde. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Bekanntmachung auch auf der Internetseite des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal unter http://www.gewerbegebiet-mittleres-fuldatal.de/bekanntmachungen.html öffentlich bekannt gemacht wird.
 
Bauleitplanung des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal
Hier: Geltungsbereich der 14. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese"
Der Übersichtsplan ist Bestandteil der Bekanntmachung.
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Übersichtsplan genordet, ohne Maßstab
Zweckverband Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal,
gez. Markus Boucsein, Verbandsvorsitzender
 
Malsfeld, 17.1.2025
vorentwurf_14_Änd_bplan2.pdf
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vorentwurf_begründung_mit_ub_14_Änd_bplan_2.pdf
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artenschutz_voreinschätzung_-malsfeld-feldwiese-2024.pdf
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Freitag, 17.01.2025
Bauleitplanung des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal in der Gemeinde Malsfeld
 
13. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese"
 
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit 20.01.2025 bis einschließlich 21.02.2025
 
I Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal hat am 06.12.2022 gemäß § 2 Abs.1 BauGB die Aufstellung der 13. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese" beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
II Räumlicher Geltungsbereich
Der Teilaufhebungsbereich mit der Größe von ca. 4,6 ha umfasst die Flurstücke 143 (teilw..), 157 (teilw.), 164 (teilw.), 165 (teilw.) und 166 von Flur 8 in der Gemarkung Ostheim. Der Geltungsbereich ist der angehängten Übersichtskarte zu entnehmen.
III Anlass und Ziel
Für einen ca. 4,6 ha großen, westlich der BAB 7 in der Gemarkung Ostheim gelegenen Teilbereich des Bebauungsplans Nr. 2 "Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese“ soll perspektivisch keine Entwicklung mehr erfolgen und der Bebauungsplan daher in diesem Bereich aufgehoben werden.
Nicht in den Aufhebungsbereich einbezogen werden sollen die Flächen, innerhalb deren sich ein Werbeturm sowie die zugehörige Erschließungsstraße sowie bestehende Regenrückhaltebecken befinden (Teilfläche von Flurstück. 165 sowie Flurstücke 167 bis 169 von Flur 8 in der Gemarkung Ostheim).
IV Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal hat in ihrer Sitzung am 06.12.2022 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB für die 13. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese" beschlossen.
Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB wird eine Umweltprüfung für die Bauleitplanverfahren durchgeführt, in der die voraussichtlich Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
Gemäß § 3 Abs.1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) werden der Planvorentwurf des Bebauungsplanes einschließlich Begründung mit Umweltbericht in der Zeit vom 20.01.2025 bis einschließlich 21.02.2025 im Internet auf der Homepage des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal unter http://www.gewerbegebiet-mittleres-fuldatal.de/bekanntmachungen.html veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen beim Zweckverband Mittleres Fuldatal, Lindenstraße 1, 34323 Malsfeld, Zimmer 206 während der allgemeinen Dienststunden jeweils
montags – freitags von 8.00 – 13.00 Uhr. Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, abgegeben werden können. Die elektronische Abgabe der Stellungnahmen ist zum Beispiel unter der E-Mail-Adresse [email protected] möglich.
Den Beteiligten wird nach Prüfung der vorgebrachten Anregungen das Ergebnis der Entscheidung mitgeteilt. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
V Hinweise
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach §§ 2a bis 4a BauGB einem Dritten übertragen wurde. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Bekanntmachung auch auf der Internetseite des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal unter http://www.gewerbegebiet-mittleres-fuldatal.de/bekanntmachungen.html öffentlich bekannt gemacht wird.
 
Bauleitplanung des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal
Hier: Geltungsbereich der 13. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese"
Der Übersichtsplan ist Bestandteil der Bekanntmachung.
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Übersichtsplan genordet, ohne Maßstab
Zweckverband Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal,
gez. Markus Boucsein, Verbandsvorsitzender
 
Malsfeld, 17.1.2025
13_Änd_u_teilaufhebung_bplan_2.pdf
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vorentwurf_begründung_13_Änd_u_teilaufhebung_bplan_2.pdf
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Samstag, 31.05.2024
7. Änderung der Satzung des Zweckverbands "Interkommunales Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal"

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Interkommunales Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal“ hat in Ihrer Sitzung am 15.05.2024 die 7. Änderung der Verbandssatzung beschlossen:
 
Die Verbandsversammlung beschließt die Aufhebung der in § 3, Abs. 1 Nr. 4 der Verbandssatzung aufgeführten Aufgaben des Zweckverbands sowie der unter § 10, Abs. 1 Nr. 5 aufgeführten Aufgaben des Verbandsvorstands im Zusammenhang mit der Durchführung des Programms Stadtumbau in Hessen.
 
Die Satzungsänderung tritt am Tage nach der Amtlichen Bekanntmachung in Kraft.
 
 
Malsfeld, den 15.05.2024
 
gez. Boucsein
Der Verbandsvorstand

Mittwoch, 06.12.2023
Bauleitplanung des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal in der Gemeinde Malsfeld

​Inkrafttreten der 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese“, Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB
 
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal hat am 5.12.2023 die 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese“, Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB als Satzung gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Mit dieser Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt die Bebauungsplanänderung in Kraft.
Der in Kraft gesetzte Bebauungsplan liegt nebst Begründung beim Zweckverband Mittleres Fuldatal, Lindenstraße 1, 34 323 Malsfeld, Zimmer 206 während der allgemeinen Dienststunden jeweils montags – freitags von 8.00 – 12.00 Uhr zur Einsichtnahme öffentlich aus, sofern nicht auf den Tag ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt.
Hinweise:
I. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
II. Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass
  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges dann gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Burgwald unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.
 
Diese Bekanntmachung erfolgt gem. § 10 Abs. 3 BauGB.

Zweckverband Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal,
gez. Markus Boucsein, Verbandsvorsitzender
 
Malsfeld, 5.12.2023
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Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches der 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese“, Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB (genordet, ohne Maßstab)

Donnerstag, 17.02.2023
Bauleitplanung des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal in der Gemeinde Malsfeld

I. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese“, Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB
II. Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
 
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Die Verbandsversammlung des Gewerbegebietes Mittleres Fuldatal hat am 21.09.2022 die Aufstellung der 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese" in der Gemeinde Malsfeld, Gemarkung Ostheim, Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB beschlossen.
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird hiermit der Aufstellungsbeschluss bekannt gemacht.
Geplant ist eine Verschiebung der nordwestlichen Baugrenze im Bereich der Flurstücke 54 und 55 von Flur 13 der Gemarkung Ostheim zu Lasten einer festgesetzten Grünfläche als Maßnahme der Nachverdichtung.
Anlass ist ein Befreiungsbescheid zu den Festsetzungen der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese“ mit der Maßgabe der unteren Bauaufsicht des Schwalm-Eder-Kreises, zur Erleichterung für Bauwillige, Bauaufsicht und Gemeinden, den Bebauungsplan entsprechend zu ändern.
Die Aufstellung der Bebauungsplanänderung erfolgt gem. § 13a BauGB, von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal hat am 21.09.2022 die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf der 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 beschlossen.
Der Entwurf der 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese" in der Gemeinde Malsfeld, Gemarkung Ostheim, Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB, bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen und der Begründung kann in der Zeit vom 24.02.2023 bis einschließlich 27.03.2023 beim Zweckverband Mittleres Fuldatal, Lindenstraße 1, 34323 Malsfeld, Zimmer 206 während der allgemeinen Dienststunden jeweils montags – freitags von 8.00 – 12.00 Uhr eingesehen werden, sofern nicht auf den Tag ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt.
Während der öffentlichen Auslegungsfrist kann sich jedermann über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und es können Stellungnahmen zum Entwurf der 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese“ abgegeben werden. Anregungen und Hinweise können beim Zweckverband Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal schriftlich abgegeben oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.

Hinweise
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB einem Dritten übertragen worden ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen möglicherweise nicht berücksichtigt werden (Präklusion nach § 4a Abs. 6 BauGB). Den Beteiligten wird nach Prüfung der fristgerecht vorgebrachten Anregungen das Ergebnis der Entscheidung mitgeteilt.
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Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches der 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese“, Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB (genordet, ohne Maßstab).
Zweckverband Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal,
gez. Markus Boucsein, Verbandsvorsitzender
 
Malsfeld, den 17.02.2023
Entwurf 12. Änderung B-Plan Nr. 2 Feldwiese
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Begründung Entwurf 12. Änderung B-Plan Nr. 2 Feldwiese
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Mittwoch, 07.10.2020
Bauleitplanung des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal in der Gemeinde Malsfeld
11. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese“
I Anlass und Ziel
Der Zweckverband Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal will mit der Aufstellung der 11. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese“ die Voraussetzungen für die Entwicklung einer Gebietserweiterung des Industrie- und Gewerbegebietes am nordöstlichen Gewerbegebietsrand des Interkommunalen Gewerbegebietes in den Gemarkungen Ostheim und Elfershausen schaffen.
Geplant ist eine Ausweisung als Industriegebiet. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist nicht erforderlich. Die betreffende Fläche ist hier bereits als gewerbliche Baufläche ausgewiesen.
Der Änderungs- und Erweiterungsbereich hat eine Größe von ca. 9,1 ha und umfasst Flurstück 141/1 von Flur 2 sowie die Flurstücke 8/1, 110, 111/1, 111/2, 114/1, (teilw.), 114/2, 115 (teilw.) von Flur 13 in der Gemarkung Ostheim sowie die Flurstücke 86/47 (teilw.), 87/47, 88/47 und 92/62 (teilw.) von Flur 3 in der Gemarkung Elfershausen.
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Lage des Geltungsbereiches: Erweiterungsbereich
 
Als externer Geltungsbereich - Teilgeltungsbereich B wurden zudem 8.755 m² als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft auf Flurstück 641/104 (teilw.), Flur 8, Gemarkung Malsfeld aufgenommen.

II Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB 
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal hat am 28.01.2020 die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur 11. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese" beschlossen.
Der Entwurf der 11. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese“ nebst Be­gründung und Umweltbericht in der Fassung vom September 2020, kann gemäß § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) in der Zeit von 15. Oktober 2020 bis einschließlich 16 November 2020 auf der Internetseite des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal (www.gewerbegebiet-mittleres-fuldatal.de/bekanntmachungen.html) eingesehen und heruntergeladen werden. Während dieser Zeit kann sich jedermann über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und Anregungen zu der Planung schriftlich beim Zweckverband Mittleres Fuldatal, Lindenstraße 1, 34323 Malsfeld oder in elektronischer Form an [email protected] vorbringen. Eine Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift wird gemäß § 4 PlanSiG ausgeschlossen.
Die Auslegung der Planunterlagen in Papierform beim Zweckverband Mittleres Fuldatal, Lindenstraße 1, 34323 Malsfeld, Zimmer 206 erfolgt lediglich als ein die Veröffentlichung im Internet ergänzendes Informationsangebot (§ 3 Abs. 2 PlanSiG). Die Einsichtnahme ist daher zu den allgemeinen Dienststunden nur nach vorheriger Terminvereinbarung mit Frau Marx (Tel. 0 56 61 - 927810; E-Mail: [email protected] möglich.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können nach § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Den Beteiligten wird nach Prüfung der fristgerecht vorgebrachten Anregungen das Ergebnis der Entscheidung mitgeteilt.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Bekanntmachung auch auf der Internetseite des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal unter www.gewerbegebiet-mittleres-fuldatal.de/bekanntmachungen.html öffentlich bekannt gemacht wird.
Wir weisen darauf hin, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB einem Dritten übertragen worden ist.

III Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
1.       Der Umweltbericht beinhaltet die verfügbaren umweltrelevanten Informationen zu den in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB aufgeführten       
           Schutzgütern. Eine Beschreibung und Bewertung einschließlich der Beurteilung der Eingriffswirkungen durch das
           Planungsvorhaben erfolgt im Umweltbericht bezüglich der nachfolgenden Schutzgüter:
  • Schutzgut Fläche: Flächenverbrauch mehrheitlich landwirtschaftlich genutzter Fläche
  • Schutzgut Boden/Relief: Versiegelung, Teilversiegelung, Beeinträchtigung des Oberbodens, Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen und des Bodenreliefs
  • Schutzgut Wasser: Versiegelung, Grundwasserhaushalt, Fließgewässer
  • Pflanzen/Tiere/biologische Vielfalt: Biotopverluste, artenschutzrechtliche Belange mit Aussagen zu möglichen Lebensraumverlusten für die Fauna (insbesondere Feldlerche) durch das Vorhaben und vorgezogene Kompensationsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen)
  • Landschaftsbild/Erholung: Landschaftsbildveränderungen (Blickbeziehungen, Fernwirksamkeit), Erholungs- und Freiraumnutzung
  • Schutzgut Klima/Luft: Versiegelung, Veränderungen der Klimafunktionen
  • Mensch/Bevölkerung: Lärm, Erholungs- und Freiraumnutzung
  • Schutzgut Kultur- und Sachgüter: keine Auswirkungen
  • Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
  • Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von Beeinträchtigungen, Ausgleichsbedarf und Kompensationsmaßnahmen
2.       Die umweltrelevanten Informationen aus den Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie                   der Öffentlichkeit zu folgenden Themengebieten:
  • Fachdienst Landwirtschaft des Schwalm – Eder – Kreises zu den Themenbereichen Bepflanzungen / Grenzabstände zu landwirtschaftlichen Flächen sowie Inanspruchnahme weiterer landwirtschaftlicher Flächen für Ausgleichsmaßnahmen
  • NVV zu den Themenbereichen ÖPNV, Erreichbarkeit zu Fuß und mit Fahrrad bzw. Pedelec, Querungshilfen, Rad- und Gehwege
  • Regierungspräsidium Kassel zum Themenbereich Immissionsschutz/Gliederung des Gebietes
3.       Weitere Pläne und Gutachten mit umweltbezogenen Informationen, die in die Bauleitplanung eingeflossen sind:
  • Regionalplan Nordhessen 2009
  • Landschaftsrahmenplan Nordhessen 2000 mit Aussagen zum Biotopverbund
  • Cloos, T. (Juni 2020): Artenschutzrechtliche Einschätzung zur 11. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese“ bei Malsfeld-Ostheim mit Aussagen insbesondere zur Feldlerche
  • TÜV Hessen (September 2020): Gutachten Nr. T 2874 im Rahmen der Bauleitplanung für den Bebauungsplan Nr. 2 „Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese“,11. Änderung und Erweiterung, des Zweckverbandes Gewerbegebiet Fuldatal
              Emissionskontingentierung für die Erweiterungsflächen im Geltungsbereich der 11. Änderung und Erweiterung; Untersuchung der                  verkehrlichen Auswirkungen des Planvorhabens
  • Oppermann GmbH (Juni 2020): Verkehrsgutachten im Zuge der Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 2 „Industrie und Gewerbegebiets Feldwiese“ Leistungsfähigkeitsuntersuchung nach HBS
 
Zweckverband Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal,
gez. Vaupel, Verbandsvorsitzender
 
Malsfeld, 07.10.2020

​

Regionalplan Nordhessen 2009 (RPN 2009):
https://rp-kassel.hessen.de/planung/regionalplanung/regionalplan-nordhessen/regionalplan-nordhessen-2009
 
Landschaftsrahmenplan Nordhessen 2000:
https://rp-kassel.hessen.de/planung/regionalplanung/regionalplan-nordhessen/regionalplan-nordhessen-2009
 
Leitfaden Empfehlungen für Abstände zwischen Betriebsbereichen nach der Störfall-Verordnung und schutzbedürftigen Gebieten im Rahmen der Bauleitplanung ― Umsetzung § 50 BImSchG
https://service.hessen.de/xbcr/leitfaden_kas-18.pdf

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201001_entwurf_begründung_11_Änd_bplan2.pdf
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201001_entwurf_umweltbericht_11_Änd_bplan2.pdf
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verkehrsgutachten.pdf
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gutachten_immissionsschutz.pdf
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201001_wesentliche_umweltbezogene_sn.pdf
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Kontakt

Frau Sindy Marx

​E-Mail: [email protected]
Tel.: 0 56 61 / 92 78-10
​Fax: 0 56 61 / 92 78-12

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