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BEKANNTMACHUNGEN

Amtliche Bekanntmachung des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal

Mittwoch, 07.10.2020
Bauleitplanung des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal in der Gemeinde Malsfeld
11. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese“
I Anlass und Ziel
Der Zweckverband Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal will mit der Aufstellung der 11. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese“ die Voraussetzungen für die Entwicklung einer Gebietserweiterung des Industrie- und Gewerbegebietes am nordöstlichen Gewerbegebietsrand des Interkommunalen Gewerbegebietes in den Gemarkungen Ostheim und Elfershausen schaffen.
Geplant ist eine Ausweisung als Industriegebiet. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist nicht erforderlich. Die betreffende Fläche ist hier bereits als gewerbliche Baufläche ausgewiesen.
Der Änderungs- und Erweiterungsbereich hat eine Größe von ca. 9,1 ha und umfasst Flurstück 141/1 von Flur 2 sowie die Flurstücke 8/1, 110, 111/1, 111/2, 114/1, (teilw.), 114/2, 115 (teilw.) von Flur 13 in der Gemarkung Ostheim sowie die Flurstücke 86/47 (teilw.), 87/47, 88/47 und 92/62 (teilw.) von Flur 3 in der Gemarkung Elfershausen.
Bild
Lage des Geltungsbereiches: Erweiterungsbereich
 
Als externer Geltungsbereich - Teilgeltungsbereich B wurden zudem 8.755 m² als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft auf Flurstück 641/104 (teilw.), Flur 8, Gemarkung Malsfeld aufgenommen.

II Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB 
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal hat am 28.01.2020 die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur 11. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese" beschlossen.
Der Entwurf der 11. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese“ nebst Be­gründung und Umweltbericht in der Fassung vom September 2020, kann gemäß § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) in der Zeit von 15. Oktober 2020 bis einschließlich 16 November 2020 auf der Internetseite des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal (www.gewerbegebiet-mittleres-fuldatal.de/bekanntmachungen.html) eingesehen und heruntergeladen werden. Während dieser Zeit kann sich jedermann über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und Anregungen zu der Planung schriftlich beim Zweckverband Mittleres Fuldatal, Lindenstraße 1, 34323 Malsfeld oder in elektronischer Form an s.marx@zgmf.de vorbringen. Eine Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift wird gemäß § 4 PlanSiG ausgeschlossen.
Die Auslegung der Planunterlagen in Papierform beim Zweckverband Mittleres Fuldatal, Lindenstraße 1, 34323 Malsfeld, Zimmer 206 erfolgt lediglich als ein die Veröffentlichung im Internet ergänzendes Informationsangebot (§ 3 Abs. 2 PlanSiG). Die Einsichtnahme ist daher zu den allgemeinen Dienststunden nur nach vorheriger Terminvereinbarung mit Frau Marx (Tel. 0 56 61 - 927810; E-Mail: s.marx@zgmf.de.de möglich.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können nach § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Den Beteiligten wird nach Prüfung der fristgerecht vorgebrachten Anregungen das Ergebnis der Entscheidung mitgeteilt.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Bekanntmachung auch auf der Internetseite des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal unter www.gewerbegebiet-mittleres-fuldatal.de/bekanntmachungen.html öffentlich bekannt gemacht wird.
Wir weisen darauf hin, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB einem Dritten übertragen worden ist.

III Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
1.       Der Umweltbericht beinhaltet die verfügbaren umweltrelevanten Informationen zu den in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB aufgeführten       
           Schutzgütern. Eine Beschreibung und Bewertung einschließlich der Beurteilung der Eingriffswirkungen durch das
           Planungsvorhaben erfolgt im Umweltbericht bezüglich der nachfolgenden Schutzgüter:
  • Schutzgut Fläche: Flächenverbrauch mehrheitlich landwirtschaftlich genutzter Fläche
  • Schutzgut Boden/Relief: Versiegelung, Teilversiegelung, Beeinträchtigung des Oberbodens, Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen und des Bodenreliefs
  • Schutzgut Wasser: Versiegelung, Grundwasserhaushalt, Fließgewässer
  • Pflanzen/Tiere/biologische Vielfalt: Biotopverluste, artenschutzrechtliche Belange mit Aussagen zu möglichen Lebensraumverlusten für die Fauna (insbesondere Feldlerche) durch das Vorhaben und vorgezogene Kompensationsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen)
  • Landschaftsbild/Erholung: Landschaftsbildveränderungen (Blickbeziehungen, Fernwirksamkeit), Erholungs- und Freiraumnutzung
  • Schutzgut Klima/Luft: Versiegelung, Veränderungen der Klimafunktionen
  • Mensch/Bevölkerung: Lärm, Erholungs- und Freiraumnutzung
  • Schutzgut Kultur- und Sachgüter: keine Auswirkungen
  • Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
  • Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von Beeinträchtigungen, Ausgleichsbedarf und Kompensationsmaßnahmen
2.       Die umweltrelevanten Informationen aus den Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie                   der Öffentlichkeit zu folgenden Themengebieten:
  • Fachdienst Landwirtschaft des Schwalm – Eder – Kreises zu den Themenbereichen Bepflanzungen / Grenzabstände zu landwirtschaftlichen Flächen sowie Inanspruchnahme weiterer landwirtschaftlicher Flächen für Ausgleichsmaßnahmen
  • NVV zu den Themenbereichen ÖPNV, Erreichbarkeit zu Fuß und mit Fahrrad bzw. Pedelec, Querungshilfen, Rad- und Gehwege
  • Regierungspräsidium Kassel zum Themenbereich Immissionsschutz/Gliederung des Gebietes
3.       Weitere Pläne und Gutachten mit umweltbezogenen Informationen, die in die Bauleitplanung eingeflossen sind:
  • Regionalplan Nordhessen 2009
  • Landschaftsrahmenplan Nordhessen 2000 mit Aussagen zum Biotopverbund
  • Cloos, T. (Juni 2020): Artenschutzrechtliche Einschätzung zur 11. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese“ bei Malsfeld-Ostheim mit Aussagen insbesondere zur Feldlerche
  • TÜV Hessen (September 2020): Gutachten Nr. T 2874 im Rahmen der Bauleitplanung für den Bebauungsplan Nr. 2 „Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese“,11. Änderung und Erweiterung, des Zweckverbandes Gewerbegebiet Fuldatal
              Emissionskontingentierung für die Erweiterungsflächen im Geltungsbereich der 11. Änderung und Erweiterung; Untersuchung der                  verkehrlichen Auswirkungen des Planvorhabens
  • Oppermann GmbH (Juni 2020): Verkehrsgutachten im Zuge der Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 2 „Industrie und Gewerbegebiets Feldwiese“ Leistungsfähigkeitsuntersuchung nach HBS
 
Zweckverband Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal,
gez. Vaupel, Verbandsvorsitzender
 
Malsfeld, 07.10.2020

​

Regionalplan Nordhessen 2009 (RPN 2009):
https://rp-kassel.hessen.de/planung/regionalplanung/regionalplan-nordhessen/regionalplan-nordhessen-2009
 
Landschaftsrahmenplan Nordhessen 2000:
https://rp-kassel.hessen.de/planung/regionalplanung/regionalplan-nordhessen/regionalplan-nordhessen-2009
 
Leitfaden Empfehlungen für Abstände zwischen Betriebsbereichen nach der Störfall-Verordnung und schutzbedürftigen Gebieten im Rahmen der Bauleitplanung ― Umsetzung § 50 BImSchG
https://service.hessen.de/xbcr/leitfaden_kas-18.pdf

201001_entwurf__11_Änd_bplan2_1280x800.pdf
File Size: 9788 kb
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201001_entwurf_begründung_11_Änd_bplan2.pdf
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201001_entwurf_umweltbericht_11_Änd_bplan2.pdf
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gutachten_artenschutz.pdf
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verkehrsgutachten.pdf
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gutachten_immissionsschutz.pdf
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201001_wesentliche_umweltbezogene_sn.pdf
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Frau Sindy Marx

​E-Mail: verwaltung@zgmf.de
Tel.: 0 56 61 / 92 78-10
​Fax: 0 56 61 / 92 78-12

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