Amtliche Bekanntmachungen des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal
Samstag, 31.05.2024
7. Änderung der Satzung des Zweckverbands "Interkommunales Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal"
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Interkommunales Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal“ hat in Ihrer Sitzung am 15.05.2024 die 7. Änderung der Verbandssatzung beschlossen:
Die Verbandsversammlung beschließt die Aufhebung der in § 3, Abs. 1 Nr. 4 der Verbandssatzung aufgeführten Aufgaben des Zweckverbands sowie der unter § 10, Abs. 1 Nr. 5 aufgeführten Aufgaben des Verbandsvorstands im Zusammenhang mit der Durchführung des Programms Stadtumbau in Hessen.
Die Satzungsänderung tritt am Tage nach der Amtlichen Bekanntmachung in Kraft.
Malsfeld, den 15.05.2024
gez. Boucsein
Der Verbandsvorstand
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Interkommunales Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal“ hat in Ihrer Sitzung am 15.05.2024 die 7. Änderung der Verbandssatzung beschlossen:
Die Verbandsversammlung beschließt die Aufhebung der in § 3, Abs. 1 Nr. 4 der Verbandssatzung aufgeführten Aufgaben des Zweckverbands sowie der unter § 10, Abs. 1 Nr. 5 aufgeführten Aufgaben des Verbandsvorstands im Zusammenhang mit der Durchführung des Programms Stadtumbau in Hessen.
Die Satzungsänderung tritt am Tage nach der Amtlichen Bekanntmachung in Kraft.
Malsfeld, den 15.05.2024
gez. Boucsein
Der Verbandsvorstand
Mittwoch, 06.12.2023
Bauleitplanung des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal in der Gemeinde Malsfeld
Inkrafttreten der 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese“, Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal hat am 5.12.2023 die 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese“, Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB als Satzung gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Mit dieser Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt die Bebauungsplanänderung in Kraft.
Der in Kraft gesetzte Bebauungsplan liegt nebst Begründung beim Zweckverband Mittleres Fuldatal, Lindenstraße 1, 34 323 Malsfeld, Zimmer 206 während der allgemeinen Dienststunden jeweils montags – freitags von 8.00 – 12.00 Uhr zur Einsichtnahme öffentlich aus, sofern nicht auf den Tag ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt.
Hinweise:
I. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
II. Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass
Diese Bekanntmachung erfolgt gem. § 10 Abs. 3 BauGB.
Zweckverband Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal,
gez. Markus Boucsein, Verbandsvorsitzender
Malsfeld, 5.12.2023
Inkrafttreten der 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese“, Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal hat am 5.12.2023 die 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese“, Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB als Satzung gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Mit dieser Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt die Bebauungsplanänderung in Kraft.
Der in Kraft gesetzte Bebauungsplan liegt nebst Begründung beim Zweckverband Mittleres Fuldatal, Lindenstraße 1, 34 323 Malsfeld, Zimmer 206 während der allgemeinen Dienststunden jeweils montags – freitags von 8.00 – 12.00 Uhr zur Einsichtnahme öffentlich aus, sofern nicht auf den Tag ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt.
Hinweise:
I. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
II. Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges dann gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Burgwald unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.
Diese Bekanntmachung erfolgt gem. § 10 Abs. 3 BauGB.
Zweckverband Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal,
gez. Markus Boucsein, Verbandsvorsitzender
Malsfeld, 5.12.2023
Donnerstag, 17.02.2023
Bauleitplanung des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal in der Gemeinde Malsfeld
I. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese“, Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB
II. Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Die Verbandsversammlung des Gewerbegebietes Mittleres Fuldatal hat am 21.09.2022 die Aufstellung der 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese" in der Gemeinde Malsfeld, Gemarkung Ostheim, Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB beschlossen.
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird hiermit der Aufstellungsbeschluss bekannt gemacht.
Geplant ist eine Verschiebung der nordwestlichen Baugrenze im Bereich der Flurstücke 54 und 55 von Flur 13 der Gemarkung Ostheim zu Lasten einer festgesetzten Grünfläche als Maßnahme der Nachverdichtung.
Anlass ist ein Befreiungsbescheid zu den Festsetzungen der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese“ mit der Maßgabe der unteren Bauaufsicht des Schwalm-Eder-Kreises, zur Erleichterung für Bauwillige, Bauaufsicht und Gemeinden, den Bebauungsplan entsprechend zu ändern.
Die Aufstellung der Bebauungsplanänderung erfolgt gem. § 13a BauGB, von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal hat am 21.09.2022 die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf der 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 beschlossen.
Der Entwurf der 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese" in der Gemeinde Malsfeld, Gemarkung Ostheim, Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB, bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen und der Begründung kann in der Zeit vom 24.02.2023 bis einschließlich 27.03.2023 beim Zweckverband Mittleres Fuldatal, Lindenstraße 1, 34323 Malsfeld, Zimmer 206 während der allgemeinen Dienststunden jeweils montags – freitags von 8.00 – 12.00 Uhr eingesehen werden, sofern nicht auf den Tag ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt.
Während der öffentlichen Auslegungsfrist kann sich jedermann über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und es können Stellungnahmen zum Entwurf der 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese“ abgegeben werden. Anregungen und Hinweise können beim Zweckverband Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal schriftlich abgegeben oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.
Hinweise
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB einem Dritten übertragen worden ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen möglicherweise nicht berücksichtigt werden (Präklusion nach § 4a Abs. 6 BauGB). Den Beteiligten wird nach Prüfung der fristgerecht vorgebrachten Anregungen das Ergebnis der Entscheidung mitgeteilt.
I. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese“, Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB
II. Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Die Verbandsversammlung des Gewerbegebietes Mittleres Fuldatal hat am 21.09.2022 die Aufstellung der 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese" in der Gemeinde Malsfeld, Gemarkung Ostheim, Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB beschlossen.
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird hiermit der Aufstellungsbeschluss bekannt gemacht.
Geplant ist eine Verschiebung der nordwestlichen Baugrenze im Bereich der Flurstücke 54 und 55 von Flur 13 der Gemarkung Ostheim zu Lasten einer festgesetzten Grünfläche als Maßnahme der Nachverdichtung.
Anlass ist ein Befreiungsbescheid zu den Festsetzungen der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese“ mit der Maßgabe der unteren Bauaufsicht des Schwalm-Eder-Kreises, zur Erleichterung für Bauwillige, Bauaufsicht und Gemeinden, den Bebauungsplan entsprechend zu ändern.
Die Aufstellung der Bebauungsplanänderung erfolgt gem. § 13a BauGB, von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal hat am 21.09.2022 die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf der 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 beschlossen.
Der Entwurf der 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese" in der Gemeinde Malsfeld, Gemarkung Ostheim, Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB, bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen und der Begründung kann in der Zeit vom 24.02.2023 bis einschließlich 27.03.2023 beim Zweckverband Mittleres Fuldatal, Lindenstraße 1, 34323 Malsfeld, Zimmer 206 während der allgemeinen Dienststunden jeweils montags – freitags von 8.00 – 12.00 Uhr eingesehen werden, sofern nicht auf den Tag ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt.
Während der öffentlichen Auslegungsfrist kann sich jedermann über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und es können Stellungnahmen zum Entwurf der 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese“ abgegeben werden. Anregungen und Hinweise können beim Zweckverband Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal schriftlich abgegeben oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.
Hinweise
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB einem Dritten übertragen worden ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen möglicherweise nicht berücksichtigt werden (Präklusion nach § 4a Abs. 6 BauGB). Den Beteiligten wird nach Prüfung der fristgerecht vorgebrachten Anregungen das Ergebnis der Entscheidung mitgeteilt.
Zweckverband Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal,
gez. Markus Boucsein, Verbandsvorsitzender
Malsfeld, den 17.02.2023
gez. Markus Boucsein, Verbandsvorsitzender
Malsfeld, den 17.02.2023
Entwurf 12. Änderung B-Plan Nr. 2 Feldwiese | |
File Size: | 3450 kb |
File Type: |
Begründung Entwurf 12. Änderung B-Plan Nr. 2 Feldwiese | |
File Size: | 1261 kb |
File Type: |
Mittwoch, 07.10.2020
Bauleitplanung des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal in der Gemeinde Malsfeld
11. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese“
11. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese“
I Anlass und Ziel
Der Zweckverband Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal will mit der Aufstellung der 11. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese“ die Voraussetzungen für die Entwicklung einer Gebietserweiterung des Industrie- und Gewerbegebietes am nordöstlichen Gewerbegebietsrand des Interkommunalen Gewerbegebietes in den Gemarkungen Ostheim und Elfershausen schaffen.
Geplant ist eine Ausweisung als Industriegebiet. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist nicht erforderlich. Die betreffende Fläche ist hier bereits als gewerbliche Baufläche ausgewiesen.
Der Änderungs- und Erweiterungsbereich hat eine Größe von ca. 9,1 ha und umfasst Flurstück 141/1 von Flur 2 sowie die Flurstücke 8/1, 110, 111/1, 111/2, 114/1, (teilw.), 114/2, 115 (teilw.) von Flur 13 in der Gemarkung Ostheim sowie die Flurstücke 86/47 (teilw.), 87/47, 88/47 und 92/62 (teilw.) von Flur 3 in der Gemarkung Elfershausen.
Der Zweckverband Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal will mit der Aufstellung der 11. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese“ die Voraussetzungen für die Entwicklung einer Gebietserweiterung des Industrie- und Gewerbegebietes am nordöstlichen Gewerbegebietsrand des Interkommunalen Gewerbegebietes in den Gemarkungen Ostheim und Elfershausen schaffen.
Geplant ist eine Ausweisung als Industriegebiet. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist nicht erforderlich. Die betreffende Fläche ist hier bereits als gewerbliche Baufläche ausgewiesen.
Der Änderungs- und Erweiterungsbereich hat eine Größe von ca. 9,1 ha und umfasst Flurstück 141/1 von Flur 2 sowie die Flurstücke 8/1, 110, 111/1, 111/2, 114/1, (teilw.), 114/2, 115 (teilw.) von Flur 13 in der Gemarkung Ostheim sowie die Flurstücke 86/47 (teilw.), 87/47, 88/47 und 92/62 (teilw.) von Flur 3 in der Gemarkung Elfershausen.
Lage des Geltungsbereiches: Erweiterungsbereich
Als externer Geltungsbereich - Teilgeltungsbereich B wurden zudem 8.755 m² als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft auf Flurstück 641/104 (teilw.), Flur 8, Gemarkung Malsfeld aufgenommen.
II Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal hat am 28.01.2020 die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur 11. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese" beschlossen.
Der Entwurf der 11. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese“ nebst Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom September 2020, kann gemäß § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) in der Zeit von 15. Oktober 2020 bis einschließlich 16 November 2020 auf der Internetseite des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal (www.gewerbegebiet-mittleres-fuldatal.de/bekanntmachungen.html) eingesehen und heruntergeladen werden. Während dieser Zeit kann sich jedermann über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und Anregungen zu der Planung schriftlich beim Zweckverband Mittleres Fuldatal, Lindenstraße 1, 34323 Malsfeld oder in elektronischer Form an [email protected] vorbringen. Eine Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift wird gemäß § 4 PlanSiG ausgeschlossen.
Die Auslegung der Planunterlagen in Papierform beim Zweckverband Mittleres Fuldatal, Lindenstraße 1, 34323 Malsfeld, Zimmer 206 erfolgt lediglich als ein die Veröffentlichung im Internet ergänzendes Informationsangebot (§ 3 Abs. 2 PlanSiG). Die Einsichtnahme ist daher zu den allgemeinen Dienststunden nur nach vorheriger Terminvereinbarung mit Frau Marx (Tel. 0 56 61 - 927810; E-Mail: [email protected] möglich.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können nach § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Den Beteiligten wird nach Prüfung der fristgerecht vorgebrachten Anregungen das Ergebnis der Entscheidung mitgeteilt.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Bekanntmachung auch auf der Internetseite des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal unter www.gewerbegebiet-mittleres-fuldatal.de/bekanntmachungen.html öffentlich bekannt gemacht wird.
Wir weisen darauf hin, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB einem Dritten übertragen worden ist.
III Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
1. Der Umweltbericht beinhaltet die verfügbaren umweltrelevanten Informationen zu den in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB aufgeführten
Schutzgütern. Eine Beschreibung und Bewertung einschließlich der Beurteilung der Eingriffswirkungen durch das
Planungsvorhaben erfolgt im Umweltbericht bezüglich der nachfolgenden Schutzgüter:
Zweckverband Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal,
gez. Vaupel, Verbandsvorsitzender
Malsfeld, 07.10.2020
Regionalplan Nordhessen 2009 (RPN 2009):
https://rp-kassel.hessen.de/planung/regionalplanung/regionalplan-nordhessen/regionalplan-nordhessen-2009
Landschaftsrahmenplan Nordhessen 2000:
https://rp-kassel.hessen.de/planung/regionalplanung/regionalplan-nordhessen/regionalplan-nordhessen-2009
Leitfaden Empfehlungen für Abstände zwischen Betriebsbereichen nach der Störfall-Verordnung und schutzbedürftigen Gebieten im Rahmen der Bauleitplanung ― Umsetzung § 50 BImSchG
https://service.hessen.de/xbcr/leitfaden_kas-18.pdf
Als externer Geltungsbereich - Teilgeltungsbereich B wurden zudem 8.755 m² als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft auf Flurstück 641/104 (teilw.), Flur 8, Gemarkung Malsfeld aufgenommen.
II Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal hat am 28.01.2020 die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur 11. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese" beschlossen.
Der Entwurf der 11. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese“ nebst Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom September 2020, kann gemäß § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) in der Zeit von 15. Oktober 2020 bis einschließlich 16 November 2020 auf der Internetseite des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal (www.gewerbegebiet-mittleres-fuldatal.de/bekanntmachungen.html) eingesehen und heruntergeladen werden. Während dieser Zeit kann sich jedermann über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und Anregungen zu der Planung schriftlich beim Zweckverband Mittleres Fuldatal, Lindenstraße 1, 34323 Malsfeld oder in elektronischer Form an [email protected] vorbringen. Eine Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift wird gemäß § 4 PlanSiG ausgeschlossen.
Die Auslegung der Planunterlagen in Papierform beim Zweckverband Mittleres Fuldatal, Lindenstraße 1, 34323 Malsfeld, Zimmer 206 erfolgt lediglich als ein die Veröffentlichung im Internet ergänzendes Informationsangebot (§ 3 Abs. 2 PlanSiG). Die Einsichtnahme ist daher zu den allgemeinen Dienststunden nur nach vorheriger Terminvereinbarung mit Frau Marx (Tel. 0 56 61 - 927810; E-Mail: [email protected] möglich.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können nach § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Den Beteiligten wird nach Prüfung der fristgerecht vorgebrachten Anregungen das Ergebnis der Entscheidung mitgeteilt.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Bekanntmachung auch auf der Internetseite des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal unter www.gewerbegebiet-mittleres-fuldatal.de/bekanntmachungen.html öffentlich bekannt gemacht wird.
Wir weisen darauf hin, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB einem Dritten übertragen worden ist.
III Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
1. Der Umweltbericht beinhaltet die verfügbaren umweltrelevanten Informationen zu den in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB aufgeführten
Schutzgütern. Eine Beschreibung und Bewertung einschließlich der Beurteilung der Eingriffswirkungen durch das
Planungsvorhaben erfolgt im Umweltbericht bezüglich der nachfolgenden Schutzgüter:
- Schutzgut Fläche: Flächenverbrauch mehrheitlich landwirtschaftlich genutzter Fläche
- Schutzgut Boden/Relief: Versiegelung, Teilversiegelung, Beeinträchtigung des Oberbodens, Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen und des Bodenreliefs
- Schutzgut Wasser: Versiegelung, Grundwasserhaushalt, Fließgewässer
- Pflanzen/Tiere/biologische Vielfalt: Biotopverluste, artenschutzrechtliche Belange mit Aussagen zu möglichen Lebensraumverlusten für die Fauna (insbesondere Feldlerche) durch das Vorhaben und vorgezogene Kompensationsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen)
- Landschaftsbild/Erholung: Landschaftsbildveränderungen (Blickbeziehungen, Fernwirksamkeit), Erholungs- und Freiraumnutzung
- Schutzgut Klima/Luft: Versiegelung, Veränderungen der Klimafunktionen
- Mensch/Bevölkerung: Lärm, Erholungs- und Freiraumnutzung
- Schutzgut Kultur- und Sachgüter: keine Auswirkungen
- Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
- Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von Beeinträchtigungen, Ausgleichsbedarf und Kompensationsmaßnahmen
- Fachdienst Landwirtschaft des Schwalm – Eder – Kreises zu den Themenbereichen Bepflanzungen / Grenzabstände zu landwirtschaftlichen Flächen sowie Inanspruchnahme weiterer landwirtschaftlicher Flächen für Ausgleichsmaßnahmen
- NVV zu den Themenbereichen ÖPNV, Erreichbarkeit zu Fuß und mit Fahrrad bzw. Pedelec, Querungshilfen, Rad- und Gehwege
- Regierungspräsidium Kassel zum Themenbereich Immissionsschutz/Gliederung des Gebietes
- Regionalplan Nordhessen 2009
- Landschaftsrahmenplan Nordhessen 2000 mit Aussagen zum Biotopverbund
- Cloos, T. (Juni 2020): Artenschutzrechtliche Einschätzung zur 11. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese“ bei Malsfeld-Ostheim mit Aussagen insbesondere zur Feldlerche
- TÜV Hessen (September 2020): Gutachten Nr. T 2874 im Rahmen der Bauleitplanung für den Bebauungsplan Nr. 2 „Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese“,11. Änderung und Erweiterung, des Zweckverbandes Gewerbegebiet Fuldatal
- Oppermann GmbH (Juni 2020): Verkehrsgutachten im Zuge der Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 2 „Industrie und Gewerbegebiets Feldwiese“ Leistungsfähigkeitsuntersuchung nach HBS
Zweckverband Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal,
gez. Vaupel, Verbandsvorsitzender
Malsfeld, 07.10.2020
Regionalplan Nordhessen 2009 (RPN 2009):
https://rp-kassel.hessen.de/planung/regionalplanung/regionalplan-nordhessen/regionalplan-nordhessen-2009
Landschaftsrahmenplan Nordhessen 2000:
https://rp-kassel.hessen.de/planung/regionalplanung/regionalplan-nordhessen/regionalplan-nordhessen-2009
Leitfaden Empfehlungen für Abstände zwischen Betriebsbereichen nach der Störfall-Verordnung und schutzbedürftigen Gebieten im Rahmen der Bauleitplanung ― Umsetzung § 50 BImSchG
https://service.hessen.de/xbcr/leitfaden_kas-18.pdf
201001_entwurf__11_Änd_bplan2_1280x800.pdf | |
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