Amtliche Bekanntmachungen des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal
Montag, 17.11.2025
Inkrafttreten der 13. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal hat am 29.10.2025 die 13. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese“ als Satzung gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Mit dieser Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt die Bebauungsplanänderung in Kraft. Der in Kraft gesetzte Bebauungsplan liegt nebst Begründung mit Umweltbericht sowie zusammenfassender Erklärung beim Zweckverband Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal, Lindenstraße 1, 34323 Malsfeld, Zimmer 206 während der allgemeinen Dienststunden jeweils montags – freitags von 8.00 – 12.00 Uhr zur Einsichtnahme öffentlich aus, sofern nicht auf den Tag ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt. Die Dauer der Auslegung ist zeitlich nicht begrenzt.
Hinweise:
I. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
II. Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges dann gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.
Diese Bekanntmachung erfolgt gem. § 10 Abs. 3 BauGB.
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal hat am 29.10.2025 die 13. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese“ als Satzung gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Mit dieser Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt die Bebauungsplanänderung in Kraft. Der in Kraft gesetzte Bebauungsplan liegt nebst Begründung mit Umweltbericht sowie zusammenfassender Erklärung beim Zweckverband Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal, Lindenstraße 1, 34323 Malsfeld, Zimmer 206 während der allgemeinen Dienststunden jeweils montags – freitags von 8.00 – 12.00 Uhr zur Einsichtnahme öffentlich aus, sofern nicht auf den Tag ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt. Die Dauer der Auslegung ist zeitlich nicht begrenzt.
Hinweise:
I. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
II. Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges dann gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.
Diese Bekanntmachung erfolgt gem. § 10 Abs. 3 BauGB.
Geltungsbereich der 13. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese" (Übersichtsplan genordet, ohne Maßstab). Der Teilaufhebungsbereich mit der Größe von ca. 3,6 ha umfasst die Flurstücke 165 (teilw.) und 166 von Flur 8 in der Gemarkung Ostheim. Der Übersichtsplan ist Bestandteil der Bekanntmachung.
Zweckverband Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal,
gez. Michael Hanke, Verbandsvorsitzender
Malsfeld, den 17.11.2025
gez. Michael Hanke, Verbandsvorsitzender
Malsfeld, den 17.11.2025
| 13. Änd. BPlan Nr. 2 | |
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| 13. Änd. BPlan Nr. 2 Begründung mit UB | |
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| 13. Änd. BPlan Nr. 2 Zusammenfassende Erklärung | |
| File Size: | 142 kb |
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Montag, 17.11.2025
Inkrafttreten der 15. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal hat am 29.10.2025 die 15. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese“ als Satzung gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Mit dieser Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt die Bebauungsplanänderung in Kraft. Der in Kraft gesetzte Bebauungsplan liegt nebst Begründung mit Umweltbericht sowie zusammenfassender Erklärung beim Zweckverband Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal, Lindenstraße 1, 34323 Malsfeld, Zimmer 206 während der allgemeinen Dienststunden jeweils montags – freitags von 8.00 – 12.00 Uhr zur Einsichtnahme öffentlich aus, sofern nicht auf den Tag ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt. Die Dauer der Auslegung ist zeitlich nicht begrenzt.
Hinweise:
I. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
II. Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges dann gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.
Diese Bekanntmachung erfolgt gem. § 10 Abs. 3 BauGB.
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal hat am 29.10.2025 die 15. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese“ als Satzung gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Mit dieser Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt die Bebauungsplanänderung in Kraft. Der in Kraft gesetzte Bebauungsplan liegt nebst Begründung mit Umweltbericht sowie zusammenfassender Erklärung beim Zweckverband Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal, Lindenstraße 1, 34323 Malsfeld, Zimmer 206 während der allgemeinen Dienststunden jeweils montags – freitags von 8.00 – 12.00 Uhr zur Einsichtnahme öffentlich aus, sofern nicht auf den Tag ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt. Die Dauer der Auslegung ist zeitlich nicht begrenzt.
Hinweise:
I. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
II. Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges dann gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.
Diese Bekanntmachung erfolgt gem. § 10 Abs. 3 BauGB.
Zweckverband Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal,
gez. Michael Hanke, Verbandsvorsitzender
Malsfeld, den 17.11.2025
gez. Michael Hanke, Verbandsvorsitzender
Malsfeld, den 17.11.2025
| 15. Änd. BPlan Nr. 2 | |
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| 15. Änd. BPlan Nr. 2 Begründung mit UB | |
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| 15. Änd. BPlan Nr. 2 Zusammenfassende Erklärung | |
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Samstag, 15.11.2025
Inkrafttreten der 14. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal hat am 29.10.2025 die 14. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese“ als Satzung gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Mit dieser Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt die Bebauungsplanänderung in Kraft. Der in Kraft gesetzte Bebauungsplan liegt nebst Begründung mit Umweltbericht sowie zusammenfassender Erklärung beim Zweckverband Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal, Lindenstraße 1, 34323 Malsfeld, Zimmer 206 während der allgemeinen Dienststunden jeweils montags – freitags von 8.00 – 12.00 Uhr zur Einsichtnahme öffentlich aus, sofern nicht auf den Tag ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt. Die Dauer der Auslegung ist zeitlich nicht begrenzt.
Hinweise:
I. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
II. Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges dann gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.
Diese Bekanntmachung erfolgt gem. § 10 Abs. 3 BauGB.
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal hat am 29.10.2025 die 14. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese“ als Satzung gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Mit dieser Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt die Bebauungsplanänderung in Kraft. Der in Kraft gesetzte Bebauungsplan liegt nebst Begründung mit Umweltbericht sowie zusammenfassender Erklärung beim Zweckverband Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal, Lindenstraße 1, 34323 Malsfeld, Zimmer 206 während der allgemeinen Dienststunden jeweils montags – freitags von 8.00 – 12.00 Uhr zur Einsichtnahme öffentlich aus, sofern nicht auf den Tag ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt. Die Dauer der Auslegung ist zeitlich nicht begrenzt.
Hinweise:
I. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
II. Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges dann gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.
Diese Bekanntmachung erfolgt gem. § 10 Abs. 3 BauGB.
Geltungsbereich der 14. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese" (Übersichtsplan genordet, ohne Maßstab). Der ca. 13,1 ha große Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 116 bis 120 von Flur 13 der Gemarkung Ostheim, sowie die Flurstücke 42 (teilw.), 45, 86/48, und 92/63 (teilw.) von Flur 3 der Gemarkung Elfershausen.
Der Übersichtsplan ist Bestandteil der Bekanntmachung.
Zweckverband Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal,
gez. Michael Hanke, Verbandsvorsitzender
Malsfeld, den 15.11.2025
gez. Michael Hanke, Verbandsvorsitzender
Malsfeld, den 15.11.2025
| 14. Änd. BPlan Nr. 2 | |
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| 14. Änd. BPlan Nr. 2 Begründung mit UB | |
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| 14. Änd. BPlan Nr. 2 Zusammenfassende Erklärung | |
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Freitag, 05.09.2025
14. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese"
Hier: Bekanntmachung der erneuten, verkürzten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 08.09.2025 bis einschließlich 22.09.2025
I Anlass und Ziel
Der Zweckverband Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal beabsichtigt, einem privaten Vorhabenträger die Ansiedlung eines Hochregallagers / Verteilzentrums im Bereich der 11. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 sowie einer ca. 3,6 ha großen Erweiterungsfläche nach Osten in Richtung der Ortslage von Elfershausen zu ermöglichen. Zur Schaffung der bauleitplanerischen Voraussetzungen ist die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese" notwendig.
Ziel der Planung ist in erster Linie die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen in der Region. Am aktuellen Standort des Vorhabenträgers in Melsungen ist keine entsprechende Erweiterung für das geplante Vorhaben möglich.
II Bekanntmachung der erneuten, verkürzten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB
Geändert wurden neben Redaktionellem im Wesentlichen: Änderung und Neufestsetzung von Bereichen ohne Zu- und Abfahrten, Aufnahme Sichtdreiecke zur L3435, Festsetzungen zur Pflege der privaten Grünfläche im Norden, Reduzierung der max. zulässigen Gebäudehöhen, Aufnahme weiterer Hinweise in Plan und Begründung.
Gem. § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.
Der geänderte Entwurf der 14. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese", bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen und der Begründung samt Umweltbericht sowie die unter IV. Pkt. 4 genannten Gutachten sowie der Leitfaden „Empfehlungen für Abstände zwischen Betriebsbereichen nach der Störfall- Verordnung und schutzbedürftigen Gebieten im Rahmen der Bauleitplanung — Umsetzung § 50 BImSchG“ der Kommission für Anlagensicherheit KAS 18, Stand November 2010 inklusive 2. Korrektur des Leitfadens KAS 18“ (siehe auch unter https://www.kas-bmu.de/kas-publikationen/kas-leitfaeden-arbeits-und-vollzugshilfen.html) werden während des Offenlagezeitraums auf der Homepage des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal unter http://www.gewerbegebiet-mittleres-fuldatal.de/bekanntmachungen.html zur Einsicht eingestellt (Leitfaden KAS 18 als link). Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die genannten Unterlagen sowie die Norm DIN 45691 (Geräuschkontingentierung) beim Zweckverband Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal, Lindenstraße 1, 34323 Malsfeld, Zimmer 206 während der allgemeinen Dienststunden jeweils montags – freitags von 8.00 – 13.00 Uhr öffentlich ausgelegt.
Während des oben genannten Zeitraumes können Stellungnahmen zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, abgegeben werden können. Die elektronische Abgabe der Stellungnahmen ist zum Beispiel unter der E-Mail-Adresse [email protected] möglich.
Den Beteiligten wird nach Prüfung der vorgebrachten Anregungen das Ergebnis der Entscheidung mitgeteilt. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu
vermerken.
III Hinweise
Die DIN-Norm kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht im Internet zur Einsichtnahme bereitgestellt werden. Sie ist daher nur beim Zweckverband Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal, Lindenstraße 1, 34323 Malsfeld, Zimmer 206 zur Einsichtnahme verfügbar.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach §§ 2a bis 4a BauGB einem Dritten übertragen wurde.
Es wird zudem darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können. Den Beteiligten wird nach Prüfung der fristgerecht vorgebrachten Anregungen das Ergebnis der Entscheidung mitgeteilt.
IV. Umweltbezogene Informationen
Zur 14. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese" sind folgende umweltbezogenen Informationen verfügbar und abrufbar.
1. Begründung mit Umweltbericht zur 14. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese"
Wesentliche Inhalte des Umweltberichtes sind:
a) Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustandes
b) Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung und bei Nichtdurchführung der Planung
c) Prüfung der Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der nachteiligen Auswirkungen
d) Prüfung anderweitiger Planungsmöglichkeiten
Der Umweltbericht beinhaltet die verfügbaren umweltrelevanten Informationen zu den in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB aufgeführten Schutzgütern.
Eine Beschreibung und Bewertung einschließlich der Beurteilung der Eingriffswirkungen durch das Planungsvorhaben erfolgt bezüglich der nachfolgenden Schutzgüter:
• Schutzgut Fläche: zusätzlicher Flächenverbrauch (landwirtschaftlich genutzte Fläche)
• Schutzgut Boden: Versiegelung/Teilversiegelung, Eingriff in Relief
• Schutzgut Wasser: Reduzierung des Grundwasserdargebot- und Wasserrückhaltepotenzials durch Überbauung und Oberflächenversiegelung
• Schutzgut Klima/Luft: durch flächenhafte Überbauung und Versiegelung erfolgt eine Reduzierung von Kaltluftentstehungsflächen, einhergehend mit einer Veränderung der mikro- und mesoklimatischen Situation (Aufwärmung, Windreduzierung)
•Schutzgut Pflanzen/Tiere/biologische Vielfalt: Verlust intensiv genutzter Ackerflächen Gemäß artenschutzrechtlicher Einschätzung (Cloos, T., BANU (18.05.2025):) keine Prüfung der Ausnahmevorrausetzungen gemäß § 45 Abs. 7 BNatSchG notwendig, kein Eintreten der Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG bei Beachtung der im Gutachten genannten Vorgaben zur Vermeidung und geeigneter CEF-Maßnahmen Avifauna zu erwarten
• Landschaftsbild/Erholung: Weitere Entwicklung gewerblich genutzter Flächen nach Norden, Beeinträchtigungen externer Sicht-/ Blickbeziehungen von Nordosten bzw. Westrand von Elfershausen, abgeschwächt durch bestehendes Industrie- und Gewerbegebiet, geringe Auswirkung auf Freizeit- und Naherholungsnutzung
• Schutzgut Mensch / Bevölkerung: Entzug von Ackerflächen, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen, keine Auswirkungen der Planung bzgl. der Anfälligkeit für schwere Unfälle
•Schutzgut Kultur- und Sachgüter: keine Auswirkungen
• Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Wechselwirkungen bestehen insbesondere zwischen den Schutzgütern Landschaftsbild – Mensch/Erholung, Boden – Wasser und Biotope – Tiere, Pflanzen. Eine besondere Bedeutung wird der Beeinflussung des Schutzgutes Boden zugemessen, da Wechselwirkungen mit fast allen anderen Schutzgütern bestehen.
• Kumulative Wirkungen: keine
Der Umweltbericht beinhaltet zudem Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von Beeinträchtigungen, Ausgleichsbedarf, Maßnahmen zur Berücksichtigung des Bodenschutzes, faunistische bzw. artenschutzrechtliche Beurteilung und vorgezogene Maßnahmen zum Artenschutz (externe Teilgeltungsbereiche B, C und D), Kompensationsmaßnahmen (vertraglich gesichert)
3. Die Änderung betreffende umweltrelevante Informationen aus den Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit zu folgenden Themengebieten:
• Stellungnahme des Landkreises Schwalm-Eder: FD Bauen und Umwelt, AG 60.3 Umwelt zu den Themenbereichen Kompensation, Artenschutz und Festsetzungen zur privaten Grünfläche
4. Weitere Pläne und Gutachten mit umweltbezogenen Informationen, die in die Bauleitplanung eingeflossen sind:
Look, A., GEOLOOK (Mai 2025): Umweltbericht Bodenschutzkonzept, Bodenschutz in der Bauleitplanung, Gewerbegebiet Feldwiese (13,1 ha), EDEKA-Logistikzentrum Malsfeld
Cloos, T., BANU (22.08.2025): Ergänzte artenschutzrechtliche Einschätzung zur 14. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 2 "Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese" in den Gemarkungen Ostheim und Elfershausen (keine Prüfung der Ausnahmevorrausetzungen gemäß § 45 Abs. 7 BNatSchG notwendig, kein Eintreten der Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG bei Beachtung der im Gutachten genannten Vorgaben zur Vermeidung und CEF-Maßnahmen Avifauna zu erwarten)
Baumbusch, K., TÜV Hessen Süd (21.02.2025): Gutachten Nr. T 704 im Rahmen der Bauleitplanung für die 14. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 2 „Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese“ des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal -Emissionskontingentierung für die Erweiterungsflächen im Geltungsbereich der 14. Änderung und Erweiterung, Untersuchung der Vollzugsfähigkeit des Bebauungsplans sowie Untersuchung der verkehrlichen Auswirkungen des Planvorhabens
Pickel, T., Kugel, C., R+T Verkehrsplanung GmbH (05. Mai 2025): Verkehrsgutachten B-Plan „Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese“ Malsfeld
Hier: Bekanntmachung der erneuten, verkürzten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 08.09.2025 bis einschließlich 22.09.2025
I Anlass und Ziel
Der Zweckverband Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal beabsichtigt, einem privaten Vorhabenträger die Ansiedlung eines Hochregallagers / Verteilzentrums im Bereich der 11. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 sowie einer ca. 3,6 ha großen Erweiterungsfläche nach Osten in Richtung der Ortslage von Elfershausen zu ermöglichen. Zur Schaffung der bauleitplanerischen Voraussetzungen ist die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese" notwendig.
Ziel der Planung ist in erster Linie die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen in der Region. Am aktuellen Standort des Vorhabenträgers in Melsungen ist keine entsprechende Erweiterung für das geplante Vorhaben möglich.
II Bekanntmachung der erneuten, verkürzten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB
Geändert wurden neben Redaktionellem im Wesentlichen: Änderung und Neufestsetzung von Bereichen ohne Zu- und Abfahrten, Aufnahme Sichtdreiecke zur L3435, Festsetzungen zur Pflege der privaten Grünfläche im Norden, Reduzierung der max. zulässigen Gebäudehöhen, Aufnahme weiterer Hinweise in Plan und Begründung.
Gem. § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.
Der geänderte Entwurf der 14. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese", bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen und der Begründung samt Umweltbericht sowie die unter IV. Pkt. 4 genannten Gutachten sowie der Leitfaden „Empfehlungen für Abstände zwischen Betriebsbereichen nach der Störfall- Verordnung und schutzbedürftigen Gebieten im Rahmen der Bauleitplanung — Umsetzung § 50 BImSchG“ der Kommission für Anlagensicherheit KAS 18, Stand November 2010 inklusive 2. Korrektur des Leitfadens KAS 18“ (siehe auch unter https://www.kas-bmu.de/kas-publikationen/kas-leitfaeden-arbeits-und-vollzugshilfen.html) werden während des Offenlagezeitraums auf der Homepage des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal unter http://www.gewerbegebiet-mittleres-fuldatal.de/bekanntmachungen.html zur Einsicht eingestellt (Leitfaden KAS 18 als link). Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die genannten Unterlagen sowie die Norm DIN 45691 (Geräuschkontingentierung) beim Zweckverband Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal, Lindenstraße 1, 34323 Malsfeld, Zimmer 206 während der allgemeinen Dienststunden jeweils montags – freitags von 8.00 – 13.00 Uhr öffentlich ausgelegt.
Während des oben genannten Zeitraumes können Stellungnahmen zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, abgegeben werden können. Die elektronische Abgabe der Stellungnahmen ist zum Beispiel unter der E-Mail-Adresse [email protected] möglich.
Den Beteiligten wird nach Prüfung der vorgebrachten Anregungen das Ergebnis der Entscheidung mitgeteilt. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu
vermerken.
III Hinweise
Die DIN-Norm kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht im Internet zur Einsichtnahme bereitgestellt werden. Sie ist daher nur beim Zweckverband Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal, Lindenstraße 1, 34323 Malsfeld, Zimmer 206 zur Einsichtnahme verfügbar.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach §§ 2a bis 4a BauGB einem Dritten übertragen wurde.
Es wird zudem darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können. Den Beteiligten wird nach Prüfung der fristgerecht vorgebrachten Anregungen das Ergebnis der Entscheidung mitgeteilt.
IV. Umweltbezogene Informationen
Zur 14. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese" sind folgende umweltbezogenen Informationen verfügbar und abrufbar.
1. Begründung mit Umweltbericht zur 14. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese"
Wesentliche Inhalte des Umweltberichtes sind:
a) Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustandes
b) Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung und bei Nichtdurchführung der Planung
c) Prüfung der Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der nachteiligen Auswirkungen
d) Prüfung anderweitiger Planungsmöglichkeiten
Der Umweltbericht beinhaltet die verfügbaren umweltrelevanten Informationen zu den in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB aufgeführten Schutzgütern.
Eine Beschreibung und Bewertung einschließlich der Beurteilung der Eingriffswirkungen durch das Planungsvorhaben erfolgt bezüglich der nachfolgenden Schutzgüter:
• Schutzgut Fläche: zusätzlicher Flächenverbrauch (landwirtschaftlich genutzte Fläche)
• Schutzgut Boden: Versiegelung/Teilversiegelung, Eingriff in Relief
• Schutzgut Wasser: Reduzierung des Grundwasserdargebot- und Wasserrückhaltepotenzials durch Überbauung und Oberflächenversiegelung
• Schutzgut Klima/Luft: durch flächenhafte Überbauung und Versiegelung erfolgt eine Reduzierung von Kaltluftentstehungsflächen, einhergehend mit einer Veränderung der mikro- und mesoklimatischen Situation (Aufwärmung, Windreduzierung)
•Schutzgut Pflanzen/Tiere/biologische Vielfalt: Verlust intensiv genutzter Ackerflächen Gemäß artenschutzrechtlicher Einschätzung (Cloos, T., BANU (18.05.2025):) keine Prüfung der Ausnahmevorrausetzungen gemäß § 45 Abs. 7 BNatSchG notwendig, kein Eintreten der Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG bei Beachtung der im Gutachten genannten Vorgaben zur Vermeidung und geeigneter CEF-Maßnahmen Avifauna zu erwarten
• Landschaftsbild/Erholung: Weitere Entwicklung gewerblich genutzter Flächen nach Norden, Beeinträchtigungen externer Sicht-/ Blickbeziehungen von Nordosten bzw. Westrand von Elfershausen, abgeschwächt durch bestehendes Industrie- und Gewerbegebiet, geringe Auswirkung auf Freizeit- und Naherholungsnutzung
• Schutzgut Mensch / Bevölkerung: Entzug von Ackerflächen, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen, keine Auswirkungen der Planung bzgl. der Anfälligkeit für schwere Unfälle
•Schutzgut Kultur- und Sachgüter: keine Auswirkungen
• Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Wechselwirkungen bestehen insbesondere zwischen den Schutzgütern Landschaftsbild – Mensch/Erholung, Boden – Wasser und Biotope – Tiere, Pflanzen. Eine besondere Bedeutung wird der Beeinflussung des Schutzgutes Boden zugemessen, da Wechselwirkungen mit fast allen anderen Schutzgütern bestehen.
• Kumulative Wirkungen: keine
Der Umweltbericht beinhaltet zudem Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von Beeinträchtigungen, Ausgleichsbedarf, Maßnahmen zur Berücksichtigung des Bodenschutzes, faunistische bzw. artenschutzrechtliche Beurteilung und vorgezogene Maßnahmen zum Artenschutz (externe Teilgeltungsbereiche B, C und D), Kompensationsmaßnahmen (vertraglich gesichert)
3. Die Änderung betreffende umweltrelevante Informationen aus den Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit zu folgenden Themengebieten:
• Stellungnahme des Landkreises Schwalm-Eder: FD Bauen und Umwelt, AG 60.3 Umwelt zu den Themenbereichen Kompensation, Artenschutz und Festsetzungen zur privaten Grünfläche
4. Weitere Pläne und Gutachten mit umweltbezogenen Informationen, die in die Bauleitplanung eingeflossen sind:
Look, A., GEOLOOK (Mai 2025): Umweltbericht Bodenschutzkonzept, Bodenschutz in der Bauleitplanung, Gewerbegebiet Feldwiese (13,1 ha), EDEKA-Logistikzentrum Malsfeld
Cloos, T., BANU (22.08.2025): Ergänzte artenschutzrechtliche Einschätzung zur 14. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 2 "Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese" in den Gemarkungen Ostheim und Elfershausen (keine Prüfung der Ausnahmevorrausetzungen gemäß § 45 Abs. 7 BNatSchG notwendig, kein Eintreten der Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG bei Beachtung der im Gutachten genannten Vorgaben zur Vermeidung und CEF-Maßnahmen Avifauna zu erwarten)
Baumbusch, K., TÜV Hessen Süd (21.02.2025): Gutachten Nr. T 704 im Rahmen der Bauleitplanung für die 14. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 2 „Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese“ des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal -Emissionskontingentierung für die Erweiterungsflächen im Geltungsbereich der 14. Änderung und Erweiterung, Untersuchung der Vollzugsfähigkeit des Bebauungsplans sowie Untersuchung der verkehrlichen Auswirkungen des Planvorhabens
Pickel, T., Kugel, C., R+T Verkehrsplanung GmbH (05. Mai 2025): Verkehrsgutachten B-Plan „Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese“ Malsfeld
Geltungsbereich der 14. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese" (Übersichtsplan genordet, ohne Maßstab). Der ca. 13,1 ha große Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 116 bis 120 von Flur 13 der Gemarkung Ostheim, sowie die Flurstücke 42 (teilw.), 45, 86/48, und 92/63 (teilw.) von Flur 3 der Gemarkung Elfershausen.
Der Übersichtsplan ist Bestandteil der Bekanntmachung.
Zweckverband Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal,
gez. Michael Hanke, Verbandsvorsitzender
Malsfeld, den 05.09.2025
gez. Michael Hanke, Verbandsvorsitzender
Malsfeld, den 05.09.2025
| 2. Entwurf 14. Änd. BPlan Nr. 2 | |
| File Size: | 6393 kb |
| File Type: | |
| 2. Entwurf 14. Änd. BPlan Nr. 2 Begründung mit UB | |
| File Size: | 3461 kb |
| File Type: | |
| Umweltrelevante Stellungnahmen 14. Änd. BPlan Nr. 2 | |
| File Size: | 779 kb |
| File Type: | |
| Verkehrsuntersuchung 14. Änd. BPlan Nr. 2 | |
| File Size: | 17580 kb |
| File Type: | |
| Artenschutzeinschätzung 14. Änd. BPlan Nr. 2 | |
| File Size: | 1241 kb |
| File Type: | |
| Bodenschutzkonzept 14. Änd. BPlan Nr. 2 | |
| File Size: | 3294 kb |
| File Type: | |
| Gutachten Schall 14. Änd. BPlan Nr. 2 | |
| File Size: | 4412 kb |
| File Type: | |
| Empfehlungen für Abstände zw. Betriebsbereichen nach der Störfall-Verordnung und schutzbedürftigen Gebieten im Rahmen der Bauleitplanung | |
| File Size: | 1109 kb |
| File Type: | |
Freitag, 11.07.2025
13. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese"
Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 14.07.2025 bis einschließlich 15.08.2025
I Anlass und Ziel
Für einen ca. 3.6 ha großen, westlich der BAB 7 in der Gemarkung Ostheim gelegenen Teilbereich des Bebauungsplans Nr. 2 "Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese“ soll perspektivisch keine Entwicklung mehr erfolgen und der Bebauungsplan daher in diesem Bereich aufgehoben werden.
Nicht in den Aufhebungsbereich einbezogen werden sollen die Flächen, innerhalb deren sich ein Werbeturm sowie die zugehörige Erschließungsstraße und bestehende Regenrückhaltebecken befinden (Flurstück. 165 sowie Flurstücke 167 bis 169 von Flur 8 in der Gemarkung Ostheim). Der Werbeturm wurde im Rahmen der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese“ zugelassen.
Ebenfalls nicht aufgehoben werden soll die als Fläche zum Erhalt von Bäumen und Sträuchern auf Flurstück 164.
Der Teilaufhebungsbereich mit der Größe von ca. 3,6 ha umfasst die Flurstücke 165 (teilw.) und 166 von Flur 8 in der Gemarkung Ostheim.
Mit der Aufhebung der Gewerbegebietsfläche verbunden wird die bislang nicht umgesetzte Kompensationsmaßnahme auf Flurstück 87/5 von Flur 7 in der Gemarkung Sipperhausen (ca. 3,44 ha) ebenfalls aufgehoben. Die Umsetzung sollte parallel zum geplanten Eingriff erfolgen.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt durch die Gemeinde Malsfeld.
II Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal hat am 05.05.2025 die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.§ 4 Abs. 2 BauGB für die 13. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese" beschlossen.
Der Entwurf der 13. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese", bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen und der Begründung samt Umweltbericht werden während des Offenlagezeitraums auf der Homepage des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal unter http://www.gewerbegebiet-mittleres-fuldatal.de/bekanntmachungen.html zur Einsicht eingestellt. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die genannten Unterlagen beim Zweckverband Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal, Lindenstraße 1, 34323 Malsfeld, Zimmer 206 während der allgemeinen Dienststunden jeweils montags – freitags von 8.00 – 13.00 Uhr und donnerstags von 14 – 17 Uhr öffentlich ausgelegt. Während des oben genannten Zeitraums können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, abgegeben werden können. Die elektronische Abgabe der Stellungnahmen ist zum Beispiel unter der E-Mail-Adresse [email protected] möglich.
Den Beteiligten wird nach Prüfung der vorgebrachten Anregungen das Ergebnis der Entscheidung mitgeteilt.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu
vermerken. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.
III Hinweise
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach §§ 2a bis 4a BauGB einem Dritten übertragen wurde. Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass diese Bekanntmachung auch auf der Internetseite des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal unter http://www.gewerbegebiet-mittleres-fuldatal.de/bekanntmachungen.html öffentlich bekannt gemacht wird.
Es wird zudem darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können. Den Beteiligten wird nach Prüfung der fristgerecht vorgebrachten Anregungen das Ergebnis der Entscheidung mitgeteilt.
IV. Umweltbezogene Informationen
Zur 13. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese" sind folgende umweltbezogenen Informationen verfügbar und abrufbar.
1. Begründung mit Umweltbericht zur 13. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese"
Wesentliche Inhalte des Umweltberichtes sind:
a) Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustandes
b) Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung und bei Nichtdurchführung der Planung
c) Prüfung der Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der nachteiligen Auswirkungen
d) Prüfung anderweitiger Planungsmöglichkeiten
Der Umweltbericht beinhaltet die verfügbaren umweltrelevanten Informationen zu den in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB aufgeführten Schutzgütern.
Durch die Teilaufhebung des Bebauungsplans werden keine Eingriffe in Natur und Landschaft ausgelöst, daher enthält der Umweltbericht nur eine stark reduzierte Untersuchungstiefe.
Eine im Rahmen der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 festgesetzte Kompensationsmaßnahme auf Flurstück 87/5 von Flur 7 in der Gemarkung Sipperhausen (34.458 m²) wird ebenfalls aufgehoben. Die Umsetzung sollte parallel zum geplanten Eingriff erfolgen.
Geplant waren die Entwicklung von Grünland sowie die Pflanzung einer Baumhecke und von Baumgruppen an den Rändern einer bislang ackerbaulich genutzten Fläche sowie von Grünlandextensivierung östlich von Bubenrode.
Eine hilfsweise durchgeführte Bilanzierung des nun nicht mehr stattfindenden Eingriffs und der nicht umgesetzten Kompensationsmaßnahme rechtfertigt dies.
2. Umweltrelevante Informationen aus den Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit zu folgenden Themengebieten:
• Stellungnahme des Landkreises Schwalm-Eder:
FD Bauen und Umwelt, AG 60.3 Umwelt zur Kompensationsmaßnahme mit der Maßnahmen-ID 982, Maßnahmenart: Gebüsch, Hecke Neuanlage. Der dauerhafte Schutz und Erhalt der Maßnahme ist sicherzustellen.
3. Weitere Pläne und Gutachten mit umweltbezogenen Informationen, die in die Bauleitplanung eingeflossen sind: keine
Anlagen
Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 14.07.2025 bis einschließlich 15.08.2025
I Anlass und Ziel
Für einen ca. 3.6 ha großen, westlich der BAB 7 in der Gemarkung Ostheim gelegenen Teilbereich des Bebauungsplans Nr. 2 "Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese“ soll perspektivisch keine Entwicklung mehr erfolgen und der Bebauungsplan daher in diesem Bereich aufgehoben werden.
Nicht in den Aufhebungsbereich einbezogen werden sollen die Flächen, innerhalb deren sich ein Werbeturm sowie die zugehörige Erschließungsstraße und bestehende Regenrückhaltebecken befinden (Flurstück. 165 sowie Flurstücke 167 bis 169 von Flur 8 in der Gemarkung Ostheim). Der Werbeturm wurde im Rahmen der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese“ zugelassen.
Ebenfalls nicht aufgehoben werden soll die als Fläche zum Erhalt von Bäumen und Sträuchern auf Flurstück 164.
Der Teilaufhebungsbereich mit der Größe von ca. 3,6 ha umfasst die Flurstücke 165 (teilw.) und 166 von Flur 8 in der Gemarkung Ostheim.
Mit der Aufhebung der Gewerbegebietsfläche verbunden wird die bislang nicht umgesetzte Kompensationsmaßnahme auf Flurstück 87/5 von Flur 7 in der Gemarkung Sipperhausen (ca. 3,44 ha) ebenfalls aufgehoben. Die Umsetzung sollte parallel zum geplanten Eingriff erfolgen.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt durch die Gemeinde Malsfeld.
II Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal hat am 05.05.2025 die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.§ 4 Abs. 2 BauGB für die 13. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese" beschlossen.
Der Entwurf der 13. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese", bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen und der Begründung samt Umweltbericht werden während des Offenlagezeitraums auf der Homepage des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal unter http://www.gewerbegebiet-mittleres-fuldatal.de/bekanntmachungen.html zur Einsicht eingestellt. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die genannten Unterlagen beim Zweckverband Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal, Lindenstraße 1, 34323 Malsfeld, Zimmer 206 während der allgemeinen Dienststunden jeweils montags – freitags von 8.00 – 13.00 Uhr und donnerstags von 14 – 17 Uhr öffentlich ausgelegt. Während des oben genannten Zeitraums können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, abgegeben werden können. Die elektronische Abgabe der Stellungnahmen ist zum Beispiel unter der E-Mail-Adresse [email protected] möglich.
Den Beteiligten wird nach Prüfung der vorgebrachten Anregungen das Ergebnis der Entscheidung mitgeteilt.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu
vermerken. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.
III Hinweise
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach §§ 2a bis 4a BauGB einem Dritten übertragen wurde. Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass diese Bekanntmachung auch auf der Internetseite des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal unter http://www.gewerbegebiet-mittleres-fuldatal.de/bekanntmachungen.html öffentlich bekannt gemacht wird.
Es wird zudem darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können. Den Beteiligten wird nach Prüfung der fristgerecht vorgebrachten Anregungen das Ergebnis der Entscheidung mitgeteilt.
IV. Umweltbezogene Informationen
Zur 13. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese" sind folgende umweltbezogenen Informationen verfügbar und abrufbar.
1. Begründung mit Umweltbericht zur 13. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese"
Wesentliche Inhalte des Umweltberichtes sind:
a) Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustandes
b) Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung und bei Nichtdurchführung der Planung
c) Prüfung der Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der nachteiligen Auswirkungen
d) Prüfung anderweitiger Planungsmöglichkeiten
Der Umweltbericht beinhaltet die verfügbaren umweltrelevanten Informationen zu den in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB aufgeführten Schutzgütern.
Durch die Teilaufhebung des Bebauungsplans werden keine Eingriffe in Natur und Landschaft ausgelöst, daher enthält der Umweltbericht nur eine stark reduzierte Untersuchungstiefe.
Eine im Rahmen der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 festgesetzte Kompensationsmaßnahme auf Flurstück 87/5 von Flur 7 in der Gemarkung Sipperhausen (34.458 m²) wird ebenfalls aufgehoben. Die Umsetzung sollte parallel zum geplanten Eingriff erfolgen.
Geplant waren die Entwicklung von Grünland sowie die Pflanzung einer Baumhecke und von Baumgruppen an den Rändern einer bislang ackerbaulich genutzten Fläche sowie von Grünlandextensivierung östlich von Bubenrode.
Eine hilfsweise durchgeführte Bilanzierung des nun nicht mehr stattfindenden Eingriffs und der nicht umgesetzten Kompensationsmaßnahme rechtfertigt dies.
2. Umweltrelevante Informationen aus den Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit zu folgenden Themengebieten:
• Stellungnahme des Landkreises Schwalm-Eder:
FD Bauen und Umwelt, AG 60.3 Umwelt zur Kompensationsmaßnahme mit der Maßnahmen-ID 982, Maßnahmenart: Gebüsch, Hecke Neuanlage. Der dauerhafte Schutz und Erhalt der Maßnahme ist sicherzustellen.
3. Weitere Pläne und Gutachten mit umweltbezogenen Informationen, die in die Bauleitplanung eingeflossen sind: keine
Anlagen
Geltungsbereich der 13. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese" (Übersichtsplan genordet, ohne Maßstab). Der Teilaufhebungsbereich mit der Größe von ca. 3,6 ha umfasst die Flurstücke 165 (teilw.) und 166 von Flur 8 in der Gemarkung Ostheim. Der Übersichtsplan ist Bestandteil der Bekanntmachung.
Zweckverband Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal,
gez. Michael Hanke, Verbandsvorsitzender
Malsfeld, den 11.07.2025
gez. Michael Hanke, Verbandsvorsitzender
Malsfeld, den 11.07.2025
| Entwurf 13. Änd. BPlan Nr. 2 | |
| File Size: | 10352 kb |
| File Type: | |
| Entwurf 13. Änd. BPlan Nr. 2 Begründung mit UB | |
| File Size: | 5846 kb |
| File Type: | |
| Umweltrelevante Informationen 13. Änd. BPlan Nr. 2 | |
| File Size: | 709 kb |
| File Type: | |
Freitag, 11.07.2025
14. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese"
Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 14.07.2025 bis einschließlich 15.08.2025
I Anlass und Ziel
Der Zweckverband Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal beabsichtigt, einem privaten Vorhabenträger die Ansiedlung eines Hochregallagers / Verteilzentrums im Bereich der 11. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 sowie einer ca. 3,6 ha großen Erweiterungsfläche nach Osten in Richtung der Ortslage von Elfershausen zu ermöglichen. Zur Schaffung der bauleitplanerischen Voraussetzungen ist die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese" notwendig.
Ziel der Planung ist in erster Linie die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen in der Region. Am aktuellen Standort des Vorhabenträgers in Melsungen ist keine entsprechende Erweiterung für das geplante Vorhaben möglich.
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Malsfeld soll für den Bereich der Erweiterungsfläche im Zuge der 39. Änderung in gewerbliche Baufläche geändert werden.
II Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal hat am 05.05.2025 die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.§ 4 Abs. 2 BauGB für die 14. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese" beschlossen.
Der Entwurf der 14. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese", bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen und der Begründung samt Umweltbericht sowie die unter IV. Pkt. 4 genannten Gutachten sowie der Leitfaden Empfehlungen für Abstände zwischen Betriebsbereichen nach der Störfall- Verordnung und schutzbedürftigen Gebieten im Rahmen der Bauleitplanung — Umsetzung § 50 BImSchG“ der Kommission für Anlagensicherheit KAS 18, Stand November 2010 inklusive 2. Korrektur des Leitfadens KAS 18“ (siehe auch unter https://www.kas-bmu.de/kas-publikationen/kas-leitfaeden-arbeits-und-vollzugshilfen.html) werden während des Offenlagezeitraums auf der Homepage des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal unter http://www.gewerbegebiet-mittleres-fuldatal.de/bekanntmachungen.html zur Einsicht eingestellt (Leitfaden KAS 18 als link). Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die genannten Unterlagen sowie die Norm DIN 45691 (Geräuschkontingentierung) beim Zweckverband Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal, Lindenstraße 1, 34323 Malsfeld, Zimmer 206 während der allgemeinen Dienststunden jeweils montags – freitags von 8.00 – 13.00 Uhr und donnerstags von 14 – 17 Uhr öffentlich ausgelegt. Während des oben genannten Zeitraumes können Stellungnahmen abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, abgegeben werden können. Die elektronische Abgabe der Stellungnahmen ist zum Beispiel unter der E-Mail-Adresse [email protected] möglich.
Den Beteiligten wird nach Prüfung der vorgebrachten Anregungen das Ergebnis der Entscheidung mitgeteilt. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu
vermerken.
III Hinweise
Die DIN-Norm kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht im Internet zur Einsichtnahme bereitgestellt werden. Sie ist daher nur beim Zweckverband Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal, Lindenstraße 1, 34323 Malsfeld, Zimmer 206 zur Einsichtnahme verfügbar.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach §§ 2a bis 4a BauGB einem Dritten übertragen wurde. Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass diese Bekanntmachung auch auf der Internetseite des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal unter http://www.gewerbegebiet-mittleres-fuldatal.de/bekanntmachungen.html öffentlich bekannt gemacht wird.
Es wird zudem darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können. Den Beteiligten wird nach Prüfung der fristgerecht vorgebrachten Anregungen das Ergebnis der Entscheidung mitgeteilt.
IV. Umweltbezogene Informationen
Zur 14. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese" sind folgende umweltbezogenen Informationen verfügbar und abrufbar.
1. Begründung mit Umweltbericht zur 14. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese"
Wesentliche Inhalte des Umweltberichtes sind:
a) Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustandes
b) Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung und bei Nichtdurchführung der Planung
c) Prüfung der Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der nachteiligen Auswirkungen
d) Prüfung anderweitiger Planungsmöglichkeiten
Der Umweltbericht beinhaltet die verfügbaren umweltrelevanten Informationen zu den in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB aufgeführten Schutzgütern.
Eine Beschreibung und Bewertung einschließlich der Beurteilung der Eingriffswirkungen durch das Planungsvorhaben erfolgt bezüglich der nachfolgenden Schutzgüter:
• Schutzgut Fläche: zusätzlicher Flächenverbrauch (landwirtschaftlich genutzte Fläche)
• Schutzgut Boden: Versiegelung/Teilversiegelung, Eingriff in Relief
• Schutzgut Wasser: Reduzierung des Grundwasserdargebot- und Wasserrückhaltepotenzials durch Überbauung und Oberflächenversiegelung
• Schutzgut Klima/Luft: durch flächenhafte Überbauung und Versiegelung erfolgt eine Reduzierung von Kaltluftentstehungsflächen, einhergehend mit einer Veränderung der mikro- und mesoklimatischen Situation (Aufwärmung, Windreduzierung)
• Schutzgut Pflanzen/Tiere/biologische Vielfalt: Verlust intensiv genutzter Ackerflächen Gemäß artenschutzrechtlicher Einschätzung (Cloos, T., BANU (18.05.2025):) keine Prüfung der Ausnahmevorrausetzungen gemäß § 45 Abs. 7 BNatSchG notwendig, kein Eintreten der Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG bei Beachtung der im Gutachten genannten Vorgaben zur Vermeidung und geeigneter CEF-Maßnahmen Avifauna zu erwarten
• Landschaftsbild/Erholung: Weitere Entwicklung gewerblich genutzter Flächen nach Norden, Beeinträchtigungen externer Sicht-/ Blickbeziehungen von Nordosten bzw. Westrand von Elfershausen, abgeschwächt durch bestehendes Industrie- und Gewerbegebiet, geringe Auswirkung auf Freizeit- und Naherholungsnutzung
• Schutzgut Mensch / Bevölkerung: Entzug von Ackerflächen, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen, keine Auswirkungen der Planung bzgl. der Anfälligkeit für schwere Unfälle
• Schutzgut Kultur- und Sachgüter: keine Auswirkungen
• Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Wechselwirkungen bestehen insbesondere zwischen den Schutzgütern Landschaftsbild – Mensch/Erholung, Boden – Wasser und Biotope – Tiere, Pflanzen. Eine besondere Bedeutung wird der Beeinflussung des Schutzgutes Boden zugemessen, da Wechselwirkungen mit fast allen anderen Schutzgütern bestehen.
• Kumulative Wirkungen: keine
Der Umweltbericht beinhaltet zudem Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von Beeinträchtigungen, Ausgleichsbedarf, Maßnahmen zur Berücksichtigung des Bodenschutzes, faunistische bzw. artenschutzrechtliche Beurteilung und vorgezogene Maßnahmen zum Artenschutz (externe Teilgeltungsbereiche B, C und D), Kompensationsmaßnahmen (vertraglich gesichert)
2. Umweltrelevante Informationen aus den Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit zu folgenden Themengebieten:
• Stellungnahmen der Autobahn GmbH sowie von Hessen Mobil mit Hinweis auf schädliche bzw. störende Emissionen (u.a. Lärm, Abgase, Schadstoffe) von der A7
• Stellungnahme von Hessen Mobil zu Baumpflanzungen entlang Landesstraßen und Blühstreifen entlang der K 15
• Stellungnahme des Landkreises Schwalm-Eder: FD Bauen und Umwelt, AG 60.3 Umwelt zur Abwasserbeseitigung und Niederschlagswasserversickerung und die Beachtung der Arbeitshilfe „Kompensation des Schutzgutes Boden in der Bauleitplanung nach BauGB“, noch zu ergänzenden Angaben zum naturschutzrechtlichen Ausgleich sowie Darstellung der erforderlichen artenschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen im weiteren Verfahren
FD Landwirtschaft mit Vorschlägen zu Kompensationsmaßnahmen
• Stellungnahme des Regionalbauernverbandes bzgl. Ausgleichsbedarf und Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen hierzu
• Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Kassen, Regionalplanung zur Mindestsolarfläche auf Dächern
3. Weitere Pläne und Gutachten mit umweltbezogenen Informationen, die in die Bauleitplanung eingeflossen sind:
Look, A., GEOLOOK (Mai 2025): Umweltbericht Bodenschutzkonzept, Bodenschutz in der Bauleitplanung, Gewerbegebiet Feldwiese (13,1 ha), EDEKA-Logistikzentrum Malsfeld
Cloos, T., BANU (18.05.2025): Artenschutzrechtliche Einschätzung zur 14. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 2 "Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese" in den Gemarkungen Ostheim und Elfershausen (keine Prüfung der Ausnahmevorrausetzungen gemäß § 45 Abs. 7 BNatSchG notwendig, kein Eintreten der Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG bei Beachtung der im Gutachten genannten Vorgaben zur Vermeidung und CEF-Maßnahmen Avifauna zu erwarten)
Baumbusch, K., TÜV Hessen Süd (21.02.2025): Gutachten Nr. T 704 im Rahmen der Bauleitplanung für die 14. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 2 „Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese“ des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal -Emissionskontingentierung für die Erweiterungsflächen im Geltungsbereich der 14. Änderung und Erweiterung, Untersuchung der Vollzugsfähigkeit des Bebauungsplans sowie Untersuchung der verkehrlichen Auswirkungen des Planvorhabens
Pickel, T., Kugel, C., R+T Verkehrsplanung GmbH (05. Mai 2025): Verkehrsgutachten B-Plan „Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese“ Malsfeld
Anlagen
Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 14.07.2025 bis einschließlich 15.08.2025
I Anlass und Ziel
Der Zweckverband Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal beabsichtigt, einem privaten Vorhabenträger die Ansiedlung eines Hochregallagers / Verteilzentrums im Bereich der 11. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 sowie einer ca. 3,6 ha großen Erweiterungsfläche nach Osten in Richtung der Ortslage von Elfershausen zu ermöglichen. Zur Schaffung der bauleitplanerischen Voraussetzungen ist die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese" notwendig.
Ziel der Planung ist in erster Linie die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen in der Region. Am aktuellen Standort des Vorhabenträgers in Melsungen ist keine entsprechende Erweiterung für das geplante Vorhaben möglich.
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Malsfeld soll für den Bereich der Erweiterungsfläche im Zuge der 39. Änderung in gewerbliche Baufläche geändert werden.
II Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal hat am 05.05.2025 die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.§ 4 Abs. 2 BauGB für die 14. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese" beschlossen.
Der Entwurf der 14. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese", bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen und der Begründung samt Umweltbericht sowie die unter IV. Pkt. 4 genannten Gutachten sowie der Leitfaden Empfehlungen für Abstände zwischen Betriebsbereichen nach der Störfall- Verordnung und schutzbedürftigen Gebieten im Rahmen der Bauleitplanung — Umsetzung § 50 BImSchG“ der Kommission für Anlagensicherheit KAS 18, Stand November 2010 inklusive 2. Korrektur des Leitfadens KAS 18“ (siehe auch unter https://www.kas-bmu.de/kas-publikationen/kas-leitfaeden-arbeits-und-vollzugshilfen.html) werden während des Offenlagezeitraums auf der Homepage des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal unter http://www.gewerbegebiet-mittleres-fuldatal.de/bekanntmachungen.html zur Einsicht eingestellt (Leitfaden KAS 18 als link). Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die genannten Unterlagen sowie die Norm DIN 45691 (Geräuschkontingentierung) beim Zweckverband Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal, Lindenstraße 1, 34323 Malsfeld, Zimmer 206 während der allgemeinen Dienststunden jeweils montags – freitags von 8.00 – 13.00 Uhr und donnerstags von 14 – 17 Uhr öffentlich ausgelegt. Während des oben genannten Zeitraumes können Stellungnahmen abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, abgegeben werden können. Die elektronische Abgabe der Stellungnahmen ist zum Beispiel unter der E-Mail-Adresse [email protected] möglich.
Den Beteiligten wird nach Prüfung der vorgebrachten Anregungen das Ergebnis der Entscheidung mitgeteilt. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu
vermerken.
III Hinweise
Die DIN-Norm kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht im Internet zur Einsichtnahme bereitgestellt werden. Sie ist daher nur beim Zweckverband Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal, Lindenstraße 1, 34323 Malsfeld, Zimmer 206 zur Einsichtnahme verfügbar.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach §§ 2a bis 4a BauGB einem Dritten übertragen wurde. Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass diese Bekanntmachung auch auf der Internetseite des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal unter http://www.gewerbegebiet-mittleres-fuldatal.de/bekanntmachungen.html öffentlich bekannt gemacht wird.
Es wird zudem darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können. Den Beteiligten wird nach Prüfung der fristgerecht vorgebrachten Anregungen das Ergebnis der Entscheidung mitgeteilt.
IV. Umweltbezogene Informationen
Zur 14. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese" sind folgende umweltbezogenen Informationen verfügbar und abrufbar.
1. Begründung mit Umweltbericht zur 14. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese"
Wesentliche Inhalte des Umweltberichtes sind:
a) Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustandes
b) Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung und bei Nichtdurchführung der Planung
c) Prüfung der Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der nachteiligen Auswirkungen
d) Prüfung anderweitiger Planungsmöglichkeiten
Der Umweltbericht beinhaltet die verfügbaren umweltrelevanten Informationen zu den in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB aufgeführten Schutzgütern.
Eine Beschreibung und Bewertung einschließlich der Beurteilung der Eingriffswirkungen durch das Planungsvorhaben erfolgt bezüglich der nachfolgenden Schutzgüter:
• Schutzgut Fläche: zusätzlicher Flächenverbrauch (landwirtschaftlich genutzte Fläche)
• Schutzgut Boden: Versiegelung/Teilversiegelung, Eingriff in Relief
• Schutzgut Wasser: Reduzierung des Grundwasserdargebot- und Wasserrückhaltepotenzials durch Überbauung und Oberflächenversiegelung
• Schutzgut Klima/Luft: durch flächenhafte Überbauung und Versiegelung erfolgt eine Reduzierung von Kaltluftentstehungsflächen, einhergehend mit einer Veränderung der mikro- und mesoklimatischen Situation (Aufwärmung, Windreduzierung)
• Schutzgut Pflanzen/Tiere/biologische Vielfalt: Verlust intensiv genutzter Ackerflächen Gemäß artenschutzrechtlicher Einschätzung (Cloos, T., BANU (18.05.2025):) keine Prüfung der Ausnahmevorrausetzungen gemäß § 45 Abs. 7 BNatSchG notwendig, kein Eintreten der Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG bei Beachtung der im Gutachten genannten Vorgaben zur Vermeidung und geeigneter CEF-Maßnahmen Avifauna zu erwarten
• Landschaftsbild/Erholung: Weitere Entwicklung gewerblich genutzter Flächen nach Norden, Beeinträchtigungen externer Sicht-/ Blickbeziehungen von Nordosten bzw. Westrand von Elfershausen, abgeschwächt durch bestehendes Industrie- und Gewerbegebiet, geringe Auswirkung auf Freizeit- und Naherholungsnutzung
• Schutzgut Mensch / Bevölkerung: Entzug von Ackerflächen, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen, keine Auswirkungen der Planung bzgl. der Anfälligkeit für schwere Unfälle
• Schutzgut Kultur- und Sachgüter: keine Auswirkungen
• Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Wechselwirkungen bestehen insbesondere zwischen den Schutzgütern Landschaftsbild – Mensch/Erholung, Boden – Wasser und Biotope – Tiere, Pflanzen. Eine besondere Bedeutung wird der Beeinflussung des Schutzgutes Boden zugemessen, da Wechselwirkungen mit fast allen anderen Schutzgütern bestehen.
• Kumulative Wirkungen: keine
Der Umweltbericht beinhaltet zudem Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von Beeinträchtigungen, Ausgleichsbedarf, Maßnahmen zur Berücksichtigung des Bodenschutzes, faunistische bzw. artenschutzrechtliche Beurteilung und vorgezogene Maßnahmen zum Artenschutz (externe Teilgeltungsbereiche B, C und D), Kompensationsmaßnahmen (vertraglich gesichert)
2. Umweltrelevante Informationen aus den Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit zu folgenden Themengebieten:
• Stellungnahmen der Autobahn GmbH sowie von Hessen Mobil mit Hinweis auf schädliche bzw. störende Emissionen (u.a. Lärm, Abgase, Schadstoffe) von der A7
• Stellungnahme von Hessen Mobil zu Baumpflanzungen entlang Landesstraßen und Blühstreifen entlang der K 15
• Stellungnahme des Landkreises Schwalm-Eder: FD Bauen und Umwelt, AG 60.3 Umwelt zur Abwasserbeseitigung und Niederschlagswasserversickerung und die Beachtung der Arbeitshilfe „Kompensation des Schutzgutes Boden in der Bauleitplanung nach BauGB“, noch zu ergänzenden Angaben zum naturschutzrechtlichen Ausgleich sowie Darstellung der erforderlichen artenschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen im weiteren Verfahren
FD Landwirtschaft mit Vorschlägen zu Kompensationsmaßnahmen
• Stellungnahme des Regionalbauernverbandes bzgl. Ausgleichsbedarf und Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen hierzu
• Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Kassen, Regionalplanung zur Mindestsolarfläche auf Dächern
3. Weitere Pläne und Gutachten mit umweltbezogenen Informationen, die in die Bauleitplanung eingeflossen sind:
Look, A., GEOLOOK (Mai 2025): Umweltbericht Bodenschutzkonzept, Bodenschutz in der Bauleitplanung, Gewerbegebiet Feldwiese (13,1 ha), EDEKA-Logistikzentrum Malsfeld
Cloos, T., BANU (18.05.2025): Artenschutzrechtliche Einschätzung zur 14. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 2 "Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese" in den Gemarkungen Ostheim und Elfershausen (keine Prüfung der Ausnahmevorrausetzungen gemäß § 45 Abs. 7 BNatSchG notwendig, kein Eintreten der Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG bei Beachtung der im Gutachten genannten Vorgaben zur Vermeidung und CEF-Maßnahmen Avifauna zu erwarten)
Baumbusch, K., TÜV Hessen Süd (21.02.2025): Gutachten Nr. T 704 im Rahmen der Bauleitplanung für die 14. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 2 „Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese“ des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal -Emissionskontingentierung für die Erweiterungsflächen im Geltungsbereich der 14. Änderung und Erweiterung, Untersuchung der Vollzugsfähigkeit des Bebauungsplans sowie Untersuchung der verkehrlichen Auswirkungen des Planvorhabens
Pickel, T., Kugel, C., R+T Verkehrsplanung GmbH (05. Mai 2025): Verkehrsgutachten B-Plan „Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese“ Malsfeld
Anlagen
Geltungsbereich der 14. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese" (Übersichtsplan genordet, ohne Maßstab). Der ca. 13,1 ha große Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 116 bis 120 von Flur 13 der Ge-markung Ostheim, sowie die Flurstücke 42 (teilw.), 45, 86/48, und 92/63 (teilw.) von Flur 3 der Gemarkung Elfershausen.
Der Übersichtsplan ist Bestandteil der Bekanntmachung.
Zweckverband Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal,
gez. Michael Hanke, Verbandsvorsitzender
Malsfeld, den 11.07.2025
gez. Michael Hanke, Verbandsvorsitzender
Malsfeld, den 11.07.2025
| Entwurf 14. Änd. BPlan Nr. 2 | |
| File Size: | 5942 kb |
| File Type: | |
| Entwurf 14. Änd. BPlan Nr. 2 Begründung mit UB | |
| File Size: | 3863 kb |
| File Type: | |
| Umweltrelevante Informationen 14. Änd. BPlan Nr. 2 | |
| File Size: | 2267 kb |
| File Type: | |
| Verkehrsuntersuchung 14. Änd. BPlan Nr. 2 | |
| File Size: | 18646 kb |
| File Type: | |
| Artenschutzeinschätzung 14. Änd. BPlan Nr. 2 | |
| File Size: | 1133 kb |
| File Type: | |
| Bodenschutzkonzept 14. Änd. BPlan Nr. 2 | |
| File Size: | 3294 kb |
| File Type: | |
| Gutachten Schall 14. Änd. BPlan Nr. 2 | |
| File Size: | 4412 kb |
| File Type: | |
| Empfehlungen für Abstände zw. Betriebsbereichen nach der Störfall-Verordnung und schutzbedürftigen Gebieten im Rahmen der Bauleitplanung | |
| File Size: | 1109 kb |
| File Type: | |
Montag, 12.05.2025
15. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese"
Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 13.05.2025 bis einschließlich 16.06.2025
I. Anlass und Ziel
Der Bebauungsplan Nr. 2 "Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese" weist für die Flurstücke 19/1 und 19/2 von Flur 13 der Gemarkung Ostheim ein Sondergebiet (SO) Autohof mit der Zulässigkeit von Hotels und PKW-Stellplätzen aus (9. Änderung), auf Flurstück 24 von Flur 13 der Gemarkung Ostheim ist ebenfalls ein SO Autohof festgesetzt, hier mit der Zulässigkeit von Hotels sowie PKW- und Omnibus-Parkplätzen (10. Änderung). Die ursprünglichen Planungen wurden nicht umgesetzt. Die nun geplante, gewerbliche Nutzung der Flächen ist über die bestehenden Festsetzungen nicht abgedeckt.
Um die geplanten Nutzungen zu ermöglichen, ist folglich die Änderung des Bebauungsplans in diesem Bereich erforderlich. Geplant ist die Festsetzung als Gewerbegebiet.
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Malsfeld soll für die betroffenen Bereiche im Zuge einer 40. Änderung in gewerbliche Baufläche geändert werden.
II. Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung der Planentwürfe mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal hat am 05.05.2025 die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.§ 4 Abs. 2 BauGB für die 15. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese" beschlossen.
Der Entwurf der 15. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese" in der Gemarkung Ostheim, bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen und der Begründung samt Umweltbericht kann in der Zeit vom 13.05.2025 bis einschließlich 16.06.2025 im Internet auf der Homepage des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal unter http://www.gewerbegebiet-mittleres-fuldatal.de/bekanntmachungen.html veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen beim Zweckverband Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal, Lindenstraße 1, 34323 Malsfeld, Zimmer 206 während der allgemeinen Dienststunden jeweils montags – freitags von 8.00 – 13.00 Uhr. Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, abgegeben werden können. Die elektronische Abgabe der Stellungnahmen ist zum Beispiel unter der E-Mail-Adresse [email protected] möglich.
Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
III. Hinweise
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach §§ 2a bis 4a BauGB einem Dritten übertragen wurde. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass diese Bekanntmachung auch auf der Internetseite des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal unter http://www.gewerbegebiet-mittleres-fuldatal.de/bekanntmachungen.html öffentlich bekannt gemacht wird.
Es wird zudem darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können. Den Beteiligten wird nach Prüfung der fristgerecht vorgebrachten Anregungen das Ergebnis der Entscheidung mitgeteilt.
IV. Umweltbezogene Informationen
Zur 15. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese" sind folgende umweltbezogenen Informationen verfügbar und abrufbar.
1. Begründung mit Umweltbericht zur 15. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese"
Wesentliche Inhalte der Umweltberichte sind:
a) Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustandes
b) Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung und bei Nichtdurchführung der Planung
c) Prüfung der Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der nachteiligen Auswirkungen
d) Prüfung anderweitiger Planungsmöglichkeiten
Der Umweltbericht beinhaltet die verfügbaren umweltrelevanten Informationen zu den in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB aufgeführten Schutzgütern.
Eine Beschreibung und Bewertung einschließlich der Beurteilung der Eingriffswirkungen durch das Planungsvorhaben erfolgt bezüglich der nachfolgenden Schutzgüter:
• Schutzgut Fläche: kein zusätzlicher Flächenverbrauch ggü. dem aktuellen Planungsrecht
• Schutzgut Boden: Versiegelung bzw. Teilversiegelung von Böden, Verlust von Regelungsfunktionen. Keine zusätzlichen Beeinträchtigungen ggü. dem aktuellen Planungsrecht
• Schutzgut Wasser: Versiegelung und Beeinträchtigung des Grundwasserhaushaltes. Keine zusätzlichen Beeinträchtigungen ggü. dem aktuellen Planungsrecht
• Schutzgut Klima/Luft: Durch die Planänderung sind keine wesentlichen Änderungen in Bezug auf Eingriffswirkungen auf Klima und Klimafunktionen zu erwarten
•Schutzgut Pflanzen/Tiere/biologische Vielfalt: Es gehen konventionell ackerbaulich genutzte Flächen sowie eine Brachfläche verloren, die planungsrechtlich bereits als Baugebiet festgesetzt sind. Eine Betroffenheit artenschutzrechtlicher Belange ist nicht zu erwarten.
• Landschaftsbild/Erholung: keine relevanten zusätzlichen Eingriffswirkungen auf das Landschafts-/ Ortsbild
•Schutzgut Kultur- und Sachgüter: keine Auswirkungen
• Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Wechselwirkungen bestehen insbesondere zwischen den Schutzgütern Landschaftsbild – Mensch/Erholung, Boden – Wasser und Biotope – Tiere, Pflanzen. Eine besondere Bedeutung wird der Beeinflussung des Schutzgutes Boden zugemessen, da Wechselwirkungen mit fast allen anderen Schutzgütern bestehen.
• Kumulative Wirkungen: keine
2. Umweltrelevante Informationen aus den Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit zu folgenden Themengebieten:
• Stellungnahme der Autobahn GmbH sowie von Hessen Mobil mit Hinweis auf schädliche Immissionen durch die BAB 7 sowie der L 3224 und die Notwendigkeit, eventuell geplante Solaranlagen blendfrei für Verkehrsteilnehmer zu gestalten
• Stellungnahme des FD Umwelt des Schwalm-Eder-Kreises mit dem Hinweis auf die Erfordernis einer wasserrechtliche Erlaubnis zur Versickerung von anfallendem, nicht schädlich verunreinigtem Niederschlagswasser.
• Stellungnahme des Regierungspräsidiums Kassel – Obere Forstbehörde mit dem Hinweis auf Wald im Sinne des Forstgesetzes im Westen von Flurstück 24 und Erfordernis einer Genehmigung im Falle einer Rodung
3. Weitere Pläne und Gutachten mit umweltbezogenen Informationen, die in die Bauleitplanung eingeflossen sind:
keine
Bauleitplanung des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal
Hier: Geltungsbereich der 15. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese" (Flurstücke 19/1 und 19/2 sowie Flurstück 24 von Flur 13 der Gemarkung Ostheim). Der Übersichtsplan ist Bestandteil der Bekanntmachung.
Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 13.05.2025 bis einschließlich 16.06.2025
I. Anlass und Ziel
Der Bebauungsplan Nr. 2 "Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese" weist für die Flurstücke 19/1 und 19/2 von Flur 13 der Gemarkung Ostheim ein Sondergebiet (SO) Autohof mit der Zulässigkeit von Hotels und PKW-Stellplätzen aus (9. Änderung), auf Flurstück 24 von Flur 13 der Gemarkung Ostheim ist ebenfalls ein SO Autohof festgesetzt, hier mit der Zulässigkeit von Hotels sowie PKW- und Omnibus-Parkplätzen (10. Änderung). Die ursprünglichen Planungen wurden nicht umgesetzt. Die nun geplante, gewerbliche Nutzung der Flächen ist über die bestehenden Festsetzungen nicht abgedeckt.
Um die geplanten Nutzungen zu ermöglichen, ist folglich die Änderung des Bebauungsplans in diesem Bereich erforderlich. Geplant ist die Festsetzung als Gewerbegebiet.
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Malsfeld soll für die betroffenen Bereiche im Zuge einer 40. Änderung in gewerbliche Baufläche geändert werden.
II. Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung der Planentwürfe mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal hat am 05.05.2025 die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.§ 4 Abs. 2 BauGB für die 15. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese" beschlossen.
Der Entwurf der 15. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese" in der Gemarkung Ostheim, bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen und der Begründung samt Umweltbericht kann in der Zeit vom 13.05.2025 bis einschließlich 16.06.2025 im Internet auf der Homepage des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal unter http://www.gewerbegebiet-mittleres-fuldatal.de/bekanntmachungen.html veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen beim Zweckverband Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal, Lindenstraße 1, 34323 Malsfeld, Zimmer 206 während der allgemeinen Dienststunden jeweils montags – freitags von 8.00 – 13.00 Uhr. Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, abgegeben werden können. Die elektronische Abgabe der Stellungnahmen ist zum Beispiel unter der E-Mail-Adresse [email protected] möglich.
Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
III. Hinweise
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach §§ 2a bis 4a BauGB einem Dritten übertragen wurde. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass diese Bekanntmachung auch auf der Internetseite des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal unter http://www.gewerbegebiet-mittleres-fuldatal.de/bekanntmachungen.html öffentlich bekannt gemacht wird.
Es wird zudem darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können. Den Beteiligten wird nach Prüfung der fristgerecht vorgebrachten Anregungen das Ergebnis der Entscheidung mitgeteilt.
IV. Umweltbezogene Informationen
Zur 15. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese" sind folgende umweltbezogenen Informationen verfügbar und abrufbar.
1. Begründung mit Umweltbericht zur 15. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese"
Wesentliche Inhalte der Umweltberichte sind:
a) Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustandes
b) Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung und bei Nichtdurchführung der Planung
c) Prüfung der Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der nachteiligen Auswirkungen
d) Prüfung anderweitiger Planungsmöglichkeiten
Der Umweltbericht beinhaltet die verfügbaren umweltrelevanten Informationen zu den in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB aufgeführten Schutzgütern.
Eine Beschreibung und Bewertung einschließlich der Beurteilung der Eingriffswirkungen durch das Planungsvorhaben erfolgt bezüglich der nachfolgenden Schutzgüter:
• Schutzgut Fläche: kein zusätzlicher Flächenverbrauch ggü. dem aktuellen Planungsrecht
• Schutzgut Boden: Versiegelung bzw. Teilversiegelung von Böden, Verlust von Regelungsfunktionen. Keine zusätzlichen Beeinträchtigungen ggü. dem aktuellen Planungsrecht
• Schutzgut Wasser: Versiegelung und Beeinträchtigung des Grundwasserhaushaltes. Keine zusätzlichen Beeinträchtigungen ggü. dem aktuellen Planungsrecht
• Schutzgut Klima/Luft: Durch die Planänderung sind keine wesentlichen Änderungen in Bezug auf Eingriffswirkungen auf Klima und Klimafunktionen zu erwarten
•Schutzgut Pflanzen/Tiere/biologische Vielfalt: Es gehen konventionell ackerbaulich genutzte Flächen sowie eine Brachfläche verloren, die planungsrechtlich bereits als Baugebiet festgesetzt sind. Eine Betroffenheit artenschutzrechtlicher Belange ist nicht zu erwarten.
• Landschaftsbild/Erholung: keine relevanten zusätzlichen Eingriffswirkungen auf das Landschafts-/ Ortsbild
•Schutzgut Kultur- und Sachgüter: keine Auswirkungen
• Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Wechselwirkungen bestehen insbesondere zwischen den Schutzgütern Landschaftsbild – Mensch/Erholung, Boden – Wasser und Biotope – Tiere, Pflanzen. Eine besondere Bedeutung wird der Beeinflussung des Schutzgutes Boden zugemessen, da Wechselwirkungen mit fast allen anderen Schutzgütern bestehen.
• Kumulative Wirkungen: keine
2. Umweltrelevante Informationen aus den Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit zu folgenden Themengebieten:
• Stellungnahme der Autobahn GmbH sowie von Hessen Mobil mit Hinweis auf schädliche Immissionen durch die BAB 7 sowie der L 3224 und die Notwendigkeit, eventuell geplante Solaranlagen blendfrei für Verkehrsteilnehmer zu gestalten
• Stellungnahme des FD Umwelt des Schwalm-Eder-Kreises mit dem Hinweis auf die Erfordernis einer wasserrechtliche Erlaubnis zur Versickerung von anfallendem, nicht schädlich verunreinigtem Niederschlagswasser.
• Stellungnahme des Regierungspräsidiums Kassel – Obere Forstbehörde mit dem Hinweis auf Wald im Sinne des Forstgesetzes im Westen von Flurstück 24 und Erfordernis einer Genehmigung im Falle einer Rodung
3. Weitere Pläne und Gutachten mit umweltbezogenen Informationen, die in die Bauleitplanung eingeflossen sind:
keine
Bauleitplanung des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal
Hier: Geltungsbereich der 15. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese" (Flurstücke 19/1 und 19/2 sowie Flurstück 24 von Flur 13 der Gemarkung Ostheim). Der Übersichtsplan ist Bestandteil der Bekanntmachung.
Zweckverband Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal
gez. Michael Hanke, Verbandsvorsitzender
Malsfeld, 12.05.2025
| Entwurf 15. Änd. BPlan Nr. 2 | |
| File Size: | 6041 kb |
| File Type: | |
| Entwurf 15. Änd. BPlan Nr.2 Begründung mit UB | |
| File Size: | 1507 kb |
| File Type: | |
| Umweltrelevante Stellungnahmen | |
| File Size: | 888 kb |
| File Type: | |
Montag, 24.02.2025
15. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese"
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 24.02.2025 bis einschließlich 27.03.2025
I Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal hat am 11.12.2024 gemäß § 2 Abs.1 BauGB die Aufstellung der 15. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese" beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
II Räumlicher Geltungsbereich
Die ca. 0,59 ha großen Änderungsbereiche umfassen die Flurstücke 19/1 und 19/2 (3.471 m²) von Flur 13 der Gemarkung Ostheim sowie das Flurstück 24 (2.503 m²) von Flur 13 der Gemarkung Ostheim. Die Änderungsbereiche sind der angehängten Übersichtskarte zu entnehmen.
III Anlass und Ziel
Der Bebauungsplan Nr. 2 weist für die Flurstücke 19/1 und 19/2 von Flur 13 der Gemarkung Ostheim ein Sondergebiet (SO) Autohof mit der Zulässigkeit von Hotels und PKW-Stellplätzen aus, auf Flurstück 24 von Flur 13 der Gemarkung Ostheim ist ebenfalls ein SO Autohof festgesetzt, hier mit der Zulässigkeit von Hotels sowie PKW- und Omnibus-Parkplätzen.
Die ursprünglichen Planungen wurden nicht umgesetzt.
Die nun geplante, gewerbliche Nutzung der Flächen ist über die bestehenden Festsetzungen nicht abgedeckt.
Um die geplanten Nutzungen zu ermöglichen, ist folglich die Änderung des Bebauungsplans in diesem Bereich erforderlich. Geplant ist die Festsetzung als Gewerbegebiet.
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Malsfeld soll für die betroffenen Bereiche im Zuge einer 40. Änderung in gewerbliche Baufläche geändert werden.
IV Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal hat in ihrer Sitzung am 11.12.2024 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB für die 15. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese" beschlossen.
Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
Gemäß § 3 Abs.1 BauGB wird der Planvorentwurf des Bebauungsplanes einschließlich Begründung mit Umweltbericht in der Zeit vom 24.02.2025 bis einschließlich 27.03.2025 im Internet auf der Homepage des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal unter http://www.gewerbegebiet-mittleres-fuldatal.de/bekanntmachungen.html veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen beim Zweckverband Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal, Lindenstraße 1, 34323 Malsfeld, Zimmer 206 während der allgemeinen Dienststunden jeweils montags – freitags von 8.00 – 12.00 Uhr. Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, abgegeben werden können. Die elektronische Abgabe der Stellungnahmen ist zum Beispiel unter der E-Mail-Adresse [email protected] möglich.
Den Beteiligten wird nach Prüfung der vorgebrachten Anregungen das Ergebnis der Entscheidung mitgeteilt. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
V Hinweise
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach §§ 2a bis 4a BauGB einem Dritten übertragen wurde. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass diese Bekanntmachung auch auf der Internetseite des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal unter http://www.gewerbegebiet-mittleres-fuldatal.de/bekanntmachungen.html öffentlich bekannt gemacht wird.
Bauleitplanung des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal
Hier: Geltungsbereich der 15. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese"
Der Übersichtsplan ist Bestandteil der Bekanntmachung.
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 24.02.2025 bis einschließlich 27.03.2025
I Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal hat am 11.12.2024 gemäß § 2 Abs.1 BauGB die Aufstellung der 15. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese" beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
II Räumlicher Geltungsbereich
Die ca. 0,59 ha großen Änderungsbereiche umfassen die Flurstücke 19/1 und 19/2 (3.471 m²) von Flur 13 der Gemarkung Ostheim sowie das Flurstück 24 (2.503 m²) von Flur 13 der Gemarkung Ostheim. Die Änderungsbereiche sind der angehängten Übersichtskarte zu entnehmen.
III Anlass und Ziel
Der Bebauungsplan Nr. 2 weist für die Flurstücke 19/1 und 19/2 von Flur 13 der Gemarkung Ostheim ein Sondergebiet (SO) Autohof mit der Zulässigkeit von Hotels und PKW-Stellplätzen aus, auf Flurstück 24 von Flur 13 der Gemarkung Ostheim ist ebenfalls ein SO Autohof festgesetzt, hier mit der Zulässigkeit von Hotels sowie PKW- und Omnibus-Parkplätzen.
Die ursprünglichen Planungen wurden nicht umgesetzt.
Die nun geplante, gewerbliche Nutzung der Flächen ist über die bestehenden Festsetzungen nicht abgedeckt.
Um die geplanten Nutzungen zu ermöglichen, ist folglich die Änderung des Bebauungsplans in diesem Bereich erforderlich. Geplant ist die Festsetzung als Gewerbegebiet.
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Malsfeld soll für die betroffenen Bereiche im Zuge einer 40. Änderung in gewerbliche Baufläche geändert werden.
IV Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal hat in ihrer Sitzung am 11.12.2024 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB für die 15. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese" beschlossen.
Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
Gemäß § 3 Abs.1 BauGB wird der Planvorentwurf des Bebauungsplanes einschließlich Begründung mit Umweltbericht in der Zeit vom 24.02.2025 bis einschließlich 27.03.2025 im Internet auf der Homepage des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal unter http://www.gewerbegebiet-mittleres-fuldatal.de/bekanntmachungen.html veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen beim Zweckverband Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal, Lindenstraße 1, 34323 Malsfeld, Zimmer 206 während der allgemeinen Dienststunden jeweils montags – freitags von 8.00 – 12.00 Uhr. Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, abgegeben werden können. Die elektronische Abgabe der Stellungnahmen ist zum Beispiel unter der E-Mail-Adresse [email protected] möglich.
Den Beteiligten wird nach Prüfung der vorgebrachten Anregungen das Ergebnis der Entscheidung mitgeteilt. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
V Hinweise
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach §§ 2a bis 4a BauGB einem Dritten übertragen wurde. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass diese Bekanntmachung auch auf der Internetseite des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal unter http://www.gewerbegebiet-mittleres-fuldatal.de/bekanntmachungen.html öffentlich bekannt gemacht wird.
Bauleitplanung des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal
Hier: Geltungsbereich der 15. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese"
Der Übersichtsplan ist Bestandteil der Bekanntmachung.
Zweckverband Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal
gez. Markus Boucsein, Verbandsvorsitzender
Malsfeld, 24.02.2025
| Vorentwurf 15. Änderung B-Plan Nr. 2 | |
| File Size: | 5742 kb |
| File Type: | |
| Vorentwurf Begründung mit Umweltbericht | |
| File Size: | 1597 kb |
| File Type: | |
Freitag, 17.01.2025
14. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese"
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit 20.01.2025 bis einschließlich 21.02.2025
I Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal hat am 11.12.2024 gemäß § 2 Abs.1 BauGB die Aufstellung der 14. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese" beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
II Räumlicher Geltungsbereich
Der ca. 13,1 ha große Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 116 bis 120 von Flur 13 der Gemarkung Ostheim, sowie die Flurstücke 42 (teilw.), 45, 86/48, und 92/63 (teilw.) von Flur 3 der Gemarkung Elfershausen. Der Geltungsbereich ist der angehängten Übersichtskarte zu entnehmen.
III Anlass und Ziel
Der Zweckverband Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal beabsichtigt, einem privaten Vorhabenträger die Ansiedlung eines Hochregallagers / Verteilzentrums im Bereich der 11. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 sowie einer ca. 3,6 ha großen Erweiterungsfläche nach Osten in Richtung der Ortslage von Elfershausen zu ermöglichen. Zur Schaffung der bauleitplanerischen Voraussetzungen ist die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese" notwendig
Ziel der Planung ist in erster Linie die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen in der Region. Am aktuellen Standort des Vorhabenträgers in Melsungen ist keine entsprechende Erweiterung für das geplante Vorhaben möglich.
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Malsfeld soll für den Bereich der Erweiterungsfläche im Zuge der 39. Änderung in gewerbliche Baufläche geändert werden.
IV Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal hat in ihrer Sitzung am 11.12.2024 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB für die 14. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese" beschlossen.
Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB wird eine Umweltprüfung für die Bauleitplanverfahren durchgeführt, in der die voraussichtlich Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
Gemäß § 3 Abs.1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) werden der Planvorentwurf des Bebauungsplanes einschließlich Begründung mit Umweltbericht in der Zeit vom 20.01.2025 bis einschließlich 21.02.2025 im Internet auf der Homepage des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal unter http://www.gewerbegebiet-mittleres-fuldatal.de/bekanntmachungen.html veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen beim Zweckverband Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal, Lindenstraße 1, 34323 Malsfeld, Zimmer 206 während der allgemeinen Dienststunden jeweils montags – freitags von 8.00 – 13.00 Uhr. Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, abgegeben werden können. Die elektronische Abgabe der Stellungnahmen ist zum Beispiel unter der E-Mail-Adresse [email protected] möglich.
Den Beteiligten wird nach Prüfung der vorgebrachten Anregungen das Ergebnis der Entscheidung mitgeteilt. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
V Hinweise
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach §§ 2a bis 4a BauGB einem Dritten übertragen wurde. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Bekanntmachung auch auf der Internetseite des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal unter http://www.gewerbegebiet-mittleres-fuldatal.de/bekanntmachungen.html öffentlich bekannt gemacht wird.
Bauleitplanung des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal
Hier: Geltungsbereich der 14. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese"
Der Übersichtsplan ist Bestandteil der Bekanntmachung.
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit 20.01.2025 bis einschließlich 21.02.2025
I Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal hat am 11.12.2024 gemäß § 2 Abs.1 BauGB die Aufstellung der 14. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese" beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
II Räumlicher Geltungsbereich
Der ca. 13,1 ha große Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 116 bis 120 von Flur 13 der Gemarkung Ostheim, sowie die Flurstücke 42 (teilw.), 45, 86/48, und 92/63 (teilw.) von Flur 3 der Gemarkung Elfershausen. Der Geltungsbereich ist der angehängten Übersichtskarte zu entnehmen.
III Anlass und Ziel
Der Zweckverband Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal beabsichtigt, einem privaten Vorhabenträger die Ansiedlung eines Hochregallagers / Verteilzentrums im Bereich der 11. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 sowie einer ca. 3,6 ha großen Erweiterungsfläche nach Osten in Richtung der Ortslage von Elfershausen zu ermöglichen. Zur Schaffung der bauleitplanerischen Voraussetzungen ist die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese" notwendig
Ziel der Planung ist in erster Linie die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen in der Region. Am aktuellen Standort des Vorhabenträgers in Melsungen ist keine entsprechende Erweiterung für das geplante Vorhaben möglich.
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Malsfeld soll für den Bereich der Erweiterungsfläche im Zuge der 39. Änderung in gewerbliche Baufläche geändert werden.
IV Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal hat in ihrer Sitzung am 11.12.2024 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB für die 14. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese" beschlossen.
Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB wird eine Umweltprüfung für die Bauleitplanverfahren durchgeführt, in der die voraussichtlich Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
Gemäß § 3 Abs.1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) werden der Planvorentwurf des Bebauungsplanes einschließlich Begründung mit Umweltbericht in der Zeit vom 20.01.2025 bis einschließlich 21.02.2025 im Internet auf der Homepage des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal unter http://www.gewerbegebiet-mittleres-fuldatal.de/bekanntmachungen.html veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen beim Zweckverband Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal, Lindenstraße 1, 34323 Malsfeld, Zimmer 206 während der allgemeinen Dienststunden jeweils montags – freitags von 8.00 – 13.00 Uhr. Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, abgegeben werden können. Die elektronische Abgabe der Stellungnahmen ist zum Beispiel unter der E-Mail-Adresse [email protected] möglich.
Den Beteiligten wird nach Prüfung der vorgebrachten Anregungen das Ergebnis der Entscheidung mitgeteilt. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
V Hinweise
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach §§ 2a bis 4a BauGB einem Dritten übertragen wurde. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Bekanntmachung auch auf der Internetseite des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal unter http://www.gewerbegebiet-mittleres-fuldatal.de/bekanntmachungen.html öffentlich bekannt gemacht wird.
Bauleitplanung des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal
Hier: Geltungsbereich der 14. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese"
Der Übersichtsplan ist Bestandteil der Bekanntmachung.
Zweckverband Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal,
gez. Markus Boucsein, Verbandsvorsitzender
Malsfeld, 17.1.2025
gez. Markus Boucsein, Verbandsvorsitzender
Malsfeld, 17.1.2025
| vorentwurf_14_Änd_bplan2.pdf | |
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Freitag, 17.01.2025
13. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese"
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit 20.01.2025 bis einschließlich 21.02.2025
I Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal hat am 06.12.2022 gemäß § 2 Abs.1 BauGB die Aufstellung der 13. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese" beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
II Räumlicher Geltungsbereich
Der Teilaufhebungsbereich mit der Größe von ca. 4,6 ha umfasst die Flurstücke 143 (teilw..), 157 (teilw.), 164 (teilw.), 165 (teilw.) und 166 von Flur 8 in der Gemarkung Ostheim. Der Geltungsbereich ist der angehängten Übersichtskarte zu entnehmen.
III Anlass und Ziel
Für einen ca. 4,6 ha großen, westlich der BAB 7 in der Gemarkung Ostheim gelegenen Teilbereich des Bebauungsplans Nr. 2 "Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese“ soll perspektivisch keine Entwicklung mehr erfolgen und der Bebauungsplan daher in diesem Bereich aufgehoben werden.
Nicht in den Aufhebungsbereich einbezogen werden sollen die Flächen, innerhalb deren sich ein Werbeturm sowie die zugehörige Erschließungsstraße sowie bestehende Regenrückhaltebecken befinden (Teilfläche von Flurstück. 165 sowie Flurstücke 167 bis 169 von Flur 8 in der Gemarkung Ostheim).
IV Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal hat in ihrer Sitzung am 06.12.2022 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB für die 13. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese" beschlossen.
Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB wird eine Umweltprüfung für die Bauleitplanverfahren durchgeführt, in der die voraussichtlich Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
Gemäß § 3 Abs.1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) werden der Planvorentwurf des Bebauungsplanes einschließlich Begründung mit Umweltbericht in der Zeit vom 20.01.2025 bis einschließlich 21.02.2025 im Internet auf der Homepage des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal unter http://www.gewerbegebiet-mittleres-fuldatal.de/bekanntmachungen.html veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen beim Zweckverband Mittleres Fuldatal, Lindenstraße 1, 34323 Malsfeld, Zimmer 206 während der allgemeinen Dienststunden jeweils
montags – freitags von 8.00 – 13.00 Uhr. Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, abgegeben werden können. Die elektronische Abgabe der Stellungnahmen ist zum Beispiel unter der E-Mail-Adresse [email protected] möglich.
Den Beteiligten wird nach Prüfung der vorgebrachten Anregungen das Ergebnis der Entscheidung mitgeteilt. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
V Hinweise
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach §§ 2a bis 4a BauGB einem Dritten übertragen wurde. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Bekanntmachung auch auf der Internetseite des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal unter http://www.gewerbegebiet-mittleres-fuldatal.de/bekanntmachungen.html öffentlich bekannt gemacht wird.
Bauleitplanung des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal
Hier: Geltungsbereich der 13. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese"
Der Übersichtsplan ist Bestandteil der Bekanntmachung.
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit 20.01.2025 bis einschließlich 21.02.2025
I Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal hat am 06.12.2022 gemäß § 2 Abs.1 BauGB die Aufstellung der 13. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese" beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
II Räumlicher Geltungsbereich
Der Teilaufhebungsbereich mit der Größe von ca. 4,6 ha umfasst die Flurstücke 143 (teilw..), 157 (teilw.), 164 (teilw.), 165 (teilw.) und 166 von Flur 8 in der Gemarkung Ostheim. Der Geltungsbereich ist der angehängten Übersichtskarte zu entnehmen.
III Anlass und Ziel
Für einen ca. 4,6 ha großen, westlich der BAB 7 in der Gemarkung Ostheim gelegenen Teilbereich des Bebauungsplans Nr. 2 "Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese“ soll perspektivisch keine Entwicklung mehr erfolgen und der Bebauungsplan daher in diesem Bereich aufgehoben werden.
Nicht in den Aufhebungsbereich einbezogen werden sollen die Flächen, innerhalb deren sich ein Werbeturm sowie die zugehörige Erschließungsstraße sowie bestehende Regenrückhaltebecken befinden (Teilfläche von Flurstück. 165 sowie Flurstücke 167 bis 169 von Flur 8 in der Gemarkung Ostheim).
IV Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal hat in ihrer Sitzung am 06.12.2022 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB für die 13. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese" beschlossen.
Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB wird eine Umweltprüfung für die Bauleitplanverfahren durchgeführt, in der die voraussichtlich Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
Gemäß § 3 Abs.1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) werden der Planvorentwurf des Bebauungsplanes einschließlich Begründung mit Umweltbericht in der Zeit vom 20.01.2025 bis einschließlich 21.02.2025 im Internet auf der Homepage des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal unter http://www.gewerbegebiet-mittleres-fuldatal.de/bekanntmachungen.html veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen beim Zweckverband Mittleres Fuldatal, Lindenstraße 1, 34323 Malsfeld, Zimmer 206 während der allgemeinen Dienststunden jeweils
montags – freitags von 8.00 – 13.00 Uhr. Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, abgegeben werden können. Die elektronische Abgabe der Stellungnahmen ist zum Beispiel unter der E-Mail-Adresse [email protected] möglich.
Den Beteiligten wird nach Prüfung der vorgebrachten Anregungen das Ergebnis der Entscheidung mitgeteilt. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
V Hinweise
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach §§ 2a bis 4a BauGB einem Dritten übertragen wurde. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Bekanntmachung auch auf der Internetseite des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal unter http://www.gewerbegebiet-mittleres-fuldatal.de/bekanntmachungen.html öffentlich bekannt gemacht wird.
Bauleitplanung des Zweckverbandes Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal
Hier: Geltungsbereich der 13. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Industrie- und Gewerbegebiet Feldwiese"
Der Übersichtsplan ist Bestandteil der Bekanntmachung.
Zweckverband Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal,
gez. Markus Boucsein, Verbandsvorsitzender
Malsfeld, 17.1.2025
gez. Markus Boucsein, Verbandsvorsitzender
Malsfeld, 17.1.2025
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